Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung ist der wichtigste Teil im Leben eines jeden Feuerwehrangehörigen. Sie beginnt mit den Grundlagen in der Truppmannausbildung bei der Kreisausbildung und setzt sich mit dem Übernehmen von Führungsaufgaben nach dem erfolgreichen Abschluss des Gruppenführerlehrgangs an der Landesfeuerwehrschule fort.  

Die Aus- und Fortbildung teilt sich dabei in zwei Teile. Einerseits gibt es die Kreisausbildung, in der die Grundlagen geschaffen werden, und andererseits die Aus- und Fortbildung an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

Bei der Feuerwehr gilt wie überall das Prinzip des lebenslangen Lernens. Damit die Einsatzkräfte im Landkreis Böblingen gut ausgebildet sind und im Einsatz richtig helfen und reagieren können, unterstützt das Sachgebiet Feuerwehrwesen bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene. Zudem wird bei der Koordination, der Anmeldung und dem Kontakt mit der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg geholfen.

Kreisausbildung

Ein großer Arbeitsbereich des Sachgebiets Feuerwehrwesen ist die Organisation der kreisweit einheitlichen Ausbildung der Feuerwehren im Landkreis Böblingen.

Denn nur gut ausgebildete Feuerwehrleute können die stetig wachsenden Anforderungen an Einsatzstellen im Rahmen der notwendig gewordenen interkommunalen Zusammenarbeit bewältigen. Der Landkreis legt daher in Zusammenarbeit mit den Wehren und Ausbildungsobmännern vor Ort mit der Truppmannausbildung (Teil I und II) den Grundstein für alle freiwilligen Feuerwehrleute. Im Anschluss folgen die Ausbildungen zum Sprechfunker, zum Atemschutzgeräteträger und schließlich zum Truppführer. Zudem werden auf Kreisebene auch Maschinisten für Feuerwehrfahrzeuge ausgebildet.

Neben der Ausbildung der Grundlagen hat der Landkreis Böblingen speziell für Führungskräfte eine computergestützte Ausbildung entwickelt und etabliert, die in dieser Form bundesweit einzigartig ist. Sie bietet den ehrenamtlichen Gruppen- und Zugführern die Möglichkeit, gezielte und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene kleine und große virtuelle Einsatzlagen am Bildschirm zu bearbeiten. So wird sichergestellt, dass auch das Führen der Einsatzeinheiten an großen Einsatzstellen fortwährend aus- und weitergebildet wird.

Leitlinien für die Ausbildung

Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie der diese ergänzenden Vorschriften. Dazu zählen z.B. das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG), die Feuerwehr-Dienstvorschriften und die Lernzielkataloge der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg. Aber auch Unfallverhütungsvorschriften finden bei der Ausbildung ihre Anwendung.

Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene

Die Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene umfasst folgende Lehrgänge: Truppmann Teil 1 und 2, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Maschinist und Truppführer sowie die Sonderausbildungen Taktische FührungsFortbildung (taFF) und Technische Hilfeleistung.

Schaubild Ausbildung

Übersicht Ablauf

Schaubild Ausbildung

Allgemeines

Art, Inhalt und Organisation der Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene ergeben sich aus der FwDV 2, dem Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg und dem Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg.

Informationen und Hinweise zur Ausbildung im Landkreis Böblingen finden Sie hier (PDF, 240,4 KiB).

Kostenregelung

Die Kosten für die Ausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene tragen die Kommunen beziehungsweise die Betriebe für die Lehrgangsteilnehmerinnen und Teilnehmer ihrer Feuerwehren.

Leistungsnachweise

Die Art der Leistungsnachweise ist von den Vorgaben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) - Ausbildung der Feuerwehren und den im Lernzielkatalog vorgegebenen Lernzielen abhängig. Lernziele, die den Handlungs- und Verhaltensbereich betreffen, erfordern praktische Leistungsnachweise.

Die Leistungsnachweise hierzu können entweder innerhalb der Übungsstunden oder zusätzlich am Ende des Lehrgangs durchgeführt werden. Lernziele aus dem Erkenntnisbereich können im Rahmen von schriftlichen oder mündlichen Leistungsnachweisen ermittelt werden.

Die erbrachte Leistung wird von den Ausbildern bewertet. Ist die Leistung nicht ausreichend, ist der Lehrgang zu wiederholen. Die Wiederholung allein des Leistungsnachweises ist nicht statthaft.

Ausschluss von Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern

Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die ohne zwingenden Grund einen Lehrgang verspätet antreten, nicht die geforderten Voraussetzungen erfüllen oder während eines Lehrgangs Anlass zu schwerwiegenden Beanstandungen geben, können vom Lehrgangsleiter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall sowie beim vorzeitigen Verlassen eines Lehrgangs ohne Genehmigung des Lehrgangsleiters entfallen ab diesem Zeitpunkt freiwillige Leistungen des Landes, soweit solche gewährt werden.

Fehlstunden

Ein Lehrgang gilt grundsätzlich erst dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Lehrgangsteilnehmerin oder ein Lehrgangsteilnehmer an allen Ausbildungseinheiten im vorgegebenen Stundensoll des Lehrgangs teilgenommen hat. Erfolgt die Ausbildung in Modulen, so kann die Teilnahme an den Ausbildungseinheiten einzeln bescheinigt werden. Einzelne Fehlstunden (der Grenzwert liegt bei etwa 5 Prozent der Gesamtstundenanzahl des jeweiligen Lehrgangs) können in anderen Lehrgängen der gleichen Lehrgangsart nachgeholt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Lehrgangsleiter des jeweiligen Lehrgangs.

Fehlstunden durch Krankheit: Lehrgangsteilnehmer, die aufgrund von Krankheit an einem Lehrgang oder an einer Ausbildungseinheit nicht teilnehmen können, haben ein ärztliches Attest vorzulegen.

Lehrgänge auf Gemeinde- und Kreisebene:

Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Neben der Ausbildung auf Kreisebene bietet die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg diverse Lehrgänge und Fortbildungsangebote. Dazu zählt unter anderem die Führungsausbildung für Freiwillige Feuerwehren, beispielsweise für Gruppen- oder Zugführer.

Das Gesamtangebot umfasst knapp 60 Lehrgänge zu unterschiedlichsten Themen. Diese reichen von der Ausbildung zum Gerätewart bis zur Fortbildung für Jugendgruppenleiter.

An der Landesfeuerwehrschule findet zudem die Ausbildung für hauptamtliche Kräfte statt.

Allgemeines

Die Landesfeuerwehrschule führt die im Bildungskatalog zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg genannten Lehrgänge durch.

Anmeldeverfahren

Die Lehrgangsanmeldungen erfolgen über ein von der Landesfeuerwehrschule bereitgestelltes Ticketcode-System über das Bildungsportal der LFS.

Führungsausbildung für freiwillige Feuerwehrangehörige

Führungsausbildung für Freiwillige Feuerwehren

Für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren gibt es an der Landesfeuerwehrschule folgende Lehrgänge:

  • Gruppenführer
  • Zugführer
  • Feuerwehrkommandanten
  • Einsatzleiter der Führungsstufe C (Verbandsführer)
  • Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"

Ausbildung für hauptamtliche Feuerwehrangehörige

Für die Ausbildung von hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen bietet die Landesfeuerwehrschule folgende Lehrgänge an:

  • Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
  • Laufbahnlehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
  • Führungslehrgang I
  • Führungslehrgang II
  • Führungslehrgang II für den höheren feuerwertechnischen Dienst