Qualifizierte Kindertagespflege im Landkreis Böblingen/QualiKit

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Die Kindertagespflege ist ein flexibles und familiennahes Betreuungsangebot für Kinder in kleinen Gruppen mit einer festen Bezugsperson. Sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege besteht ein gesetzlicher Förderauftrag nach § 22 SGB VIII.

Im Landkreis Böblingen ist der Verbund QualiKit für die Qualifizierung und fortlaufende Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen zuständig. Der Verbund setzt sich unter Koordination des Landratsamtes aus dem Kindertagespflegeverein Tageskinder e.V. Leonberg und den drei Familienbildungsstätten im Landkreis zusammen.

Wie werde ich eine Kindertagespflegeperson?

  1. Unverbindliche Erstberatung beim Verein Tageskinder e.V.
  2. Anmeldung zur Grundqualifizierung beim Verein Tageskinder e.V.
  3. Eignungseinschätzung durch die zuständige Fachberatung beim Verein Tageskinder e.V.
  4. Kompetenzeinschätzung durch die Kontinuierliche Kursbegleitung beim Verein Tageskinder e.V.
  5. Zusage zur Teilnahme an der Grundqualifizierung bei Erfüllung aller Voraussetzungen

Tageskinder e.V. Leonberg
Hertichstraße 73
71229 Leonberg
0 71 52 / 56 99 45 40
info@tageskinder-leonberg.de

Aufbau und Ablauf der Qualifizierung

Die Qualifizierung ist kostenlos, umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird durch eine Kontinuierliche Kursbegleitung vom Tageskinder e.V. Leonberg durchgeführt. Die Kontinuierliche Kursbegleitung ist als Ansprechperson während der gesamten Qualifizierung im Kurs anwesend und ist sowohl für Unterrichtsanteile als auch für die Begleitung, Unterstützung und Beratung der Kursteilnehmenden zuständig. Im tätigkeitsvorbereitenden Kursteil werden alle wesentlichen Grundlagen vermittelt, um als Kindertagespflegeperson gut vorbereitet in die Praxis starten zu können. Anschließend folgt die tätigkeitsbegleitende Phase des Kurses. Für die Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, die in der Regel bei Erfüllung aller Voraussetzungen nach 50 bzw. 65 Unterrichtseinheiten beantragt werden kann. Pädagogische Fachkräfte nach dem Fachkräftekatalog des §7 KiTaG können unter Umständen verkürzt an der Qualifizierung teilnehmen. Als Mindestumfang ist die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung (50 UE bzw. 65 Unterrichtseinheiten) verbindlich vorgeschrieben.

Links und Informationen