Führerschein neu Ausstellen wegen Namensänderung, Auflagen oder akademischem Titel

Hat sich Ihr Name geändert (z.B. nach Heirat oder Scheidung) oder Ihnen wurde ein akademischer Titel verliehen (wie z.B. ein Doktortitel) oder Sie müssen eine Auflage ein-/austragen wie z.B. die Sehhilfe, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen.

Eine Pflicht zum Umtausch bei Namensänderung oder akademischer Titel besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein trotz Namensänderung oder Änderung des akademischen Titel, ist es wichtig, dass Sie bei einer Kontrolle ein Ausweispapier vorlegen können, aus welchem der Name oder akademischer Titel im Führerschein hervorgeht.

Voraussetzungen

  • Bei Ihnen ist eine Namensänderung erfolgt oder Ihnen wurde ein akademischer Titel verliehen oder eine Auflage (z.B. Sehhilfe) hat sich geändert.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis.
  • Es liegt kein Fahrverbot von einer Bußgeldstelle gegen Sie vor.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Böblingen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie bisheriger Führerschein
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sog. Karteikartenabschrift), sofern der vorherige Führerschein nicht in Böblingen ausgestellt wurde
  • wenn der akademische Titel im Personaldokument noch nicht eingetragen ist, benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis über den Erwerb des akademischen Grades
  • aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr!
  • Antrag auf Namensänderung (PDF, 911,9 KiB)
  • Sonstige Nachweise bei Auflagenänderung z.B. Augenärztliche Bescheinigung

Bearbeitungsdauer

  • Etwa vier bis sechs Wochen.
  • Etwa eine Woche mit einem Express‐Antrag. 

Kosten

  • Umtausch Führerschein bei Datenänderung, wie z.B. Namensänderung oder akademischer Titel oder Änderung Auflage (bisher EUKartenführerschein neues Format 2013)
    Kosten: 21,40 €
  • Führerschein: Zuschlag für Expressbestellung
    Kosten: 20,50 €
  • Umtausch Führerschein wegen Datenänderung, wie z.B. Namensänderung, akademischer Titel, Auflagenänderung in KartenführerscheinFormat 2013 (bisher alter grauer, rosa oder EUKartenführerschein, ausgestellt bis 18.1.2013)
    Kosten: 26,50 €
  • Direktversandt
    Kosten: 5,10 €

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Antrag auf Erteilung
  • § 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Meldepflichten

Wartezeiten


Leider kann es aufgrund des großen Kundenaufkommens zu längeren Wartezeiten in unserer Infohotline kommen. Wir bitten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anzurufen.

Die Beantwortung der E-Mails erfolgt nach Antragseingang. Durch die Vielzahl der Anfragen ist auch hier mit Wartezeit zu rechnen – bitte keine E-Mails wiederholen, das bedeutet zusätzliche Wartezeit!

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Führerscheinstelle
Parkstr. 16


71034Böblingen

fuehrerschein@lrabb.de
07031 663-1815

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Erreichbarkeit:

Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr