Truppführer

Die Ausbildung zum Truppführer befähigt dazu, die kleinste Einheit im Feuerwehrwesen, den Trupp, zu führen. Der Truppführer ist die erste „Führungsausbildung“ bei der Feuerwehr. Als Truppführer ist man nicht mehr nur für sich selbst, sondern auch für seinen Truppmann und dessen Sicherheit verantwortlich. 

Lehrgangübersicht

Thema Inhalt
Lehrgangsziel Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel.
Zielgruppe Aktive Feuerwehrangehörige
Voraussetzung Mindestalter: 18 Jahre
Abgeschlossene Ausbildungen: Truppmann Teil 1 und 2, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Ausbildung in der mobilen Brandübungsanlage (MÜB), Leistungsabzeichen in Bronze
Lehrgangsdauer 35 Stunden (à 45 Minuten)
Unterrichtsmethode Vortrag sowie praktische Ausbildung in der Gruppe
Teilnehmerzahl mind. 16 Teilnehmer
Lehrinhalt Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Verhalten bei Gefahren, Löscheinsatz, Brandsicherheitswachdienst, Technische Hilfeleistung, gefährliche Stoffe und Güter
Erfolgskontrolle Schriftliche und praktische Prüfung

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Die Voraussetzung an der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" kann in Ausnahmefällen entfallen, falls arbeitsmedizinische Gründe eine Teilnahme am Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" ausschließen. Arbeitsmedizinische Gründe sind durch ein ärztliches Attest zu belegen.