Infektionsschutz

Meldepflichtige Erkrankungen

Beim Auftreten schwerer Infektionskrankheiten, z.B. Tuberkulose, Hepatitiden, Salmonellosen, hat das Gesundheitsamt die Aufgabe, die Ausbreitung der Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Deshalb sind u.a. niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, bestimmte auftretende Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Auskunft unter 0172 2046987

Für Tuberkulose ist eine Ärztin für den gesamten Landkreis zuständig. Kontakt über   07031 663-1740

Informationsblätter zu Infektionskrankheiten

Weitere Informationen und Erregersteckbriefe finden Sie auf der Seite "Infektionsschutz" des BIÖG.