Truppmann Teil 1 und 2

Die Truppmannausbildung ist in zwei Teile unterteilt:

In Teil 1 werden die Grundlagen für die Tätigkeit im Einsatzdienst vermittelt. Die Inhalte reichen dabei von Rechtsvorschriften bis hin zum korrekten Aufbau eines Löschangriffs.

Der Teil 2 ist dagegen nur bedingt eine klassische Ausbildung. Er umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst. In dieser Zeit müssen zum einen weitere Lehrgänge (wie z.B. die Ausbildung zum Sprechfunker) abgeschlossen und das Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Truppmann kann die Ausbildung zum Truppführer folgen.

Truppmannausbildung Teil 1

Die Truppmannausbildung Teil 1 legt den Grundstein für einen jeden Feuerwehrangehörigen. Entsprechend umfangreich sind die Inhalte.

Thema Inhalt
Lehrgangsziel Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in der Truppmannfunktion unter Anleitung
Einstiegsalter Einstiegsalter ist, befürwortet von der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg, das vollendete 17. Lebensjahr
Lehrgangsdauer mindestens 70 Stunden (à 45 Minuten)
Die Lehrgänge können über mehrere Wochen verteilt oder in Modulen durchgeführt werden
Unterrichtsmethode Gruppenarbeit, theoretischer Unterricht sowie praktische Ausbildung in der Gruppe
Teilnehmerzahl mind. 14, max. 24 Teilnehmer
Lehrinhalt Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Fahrzeug- und Gerätekunde, Rettung
Erfolgskontrolle Schriftliche und praktische Prüfung

Truppmannausbildung Teil 2

Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst mit mindestens 40 Stunden pro Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums müssen das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze sowie die Lehrgänge „Sprechfunker”, „Atemschutzgeräteträger” und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) absolviert werden.

Thema Inhalt
Lehrgangsziel Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Lehrgangsdauer Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst mit mindestens 40 Stunden pro Jahr.
Unterrichtsmethode Gruppenarbeit, theoretischer Unterricht sowie praktische Ausbildung in der Gruppe
Lehrinhalt Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Löscheinsatz, Technische Hilfeleistung, Fahrzeug- und Gerätekunde, Rettung

Rechtliche Hinweise

In der VwV Feuerwehrausbildung ist geregelt, dass das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze sowie die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger und die Heißausbildung durchgeführt werden "sollen". "Sollen" bedeutet, dass die Ausbildungsgänge durchgeführt werden müssen. Sofern aus persönlichen oder organisatorischen Gründen dies nicht ermöglicht werden kann, kann in Ausnahmefällen auf diese Qualifikation verzichtet werden. Beispielsweise kann dies eine fehlende Atemschutztauglichkeit sein oder die Tatsache, dass keine Leistungsabzeichen-Abnahme durchgeführt wird bzw. keine Gruppe zustande kommt.

Organisatorischer Hinweis

Für den erfolgreichen Abschluss der Truppmannausbildung sowie als Voraussetzung für den "Truppführer" ist der Nachweis über die Ausbildung in der gasbefeuerten mobilen Brandübungsanlage (MÜB) erforderlich. Ausbildungen in einer holzbefeuerten Brandübungsanlage (z.B. RDA) werden für die Teilnahme am "Truppführer" nicht anerkannt.

Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann mit einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung nach der Arbeitsanleitung für die Jugendfeuerwehren durchgeführt wurde und der Jugendfeuerwehrangehörige im Besitz der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist.

Zeiten im Einsatzdienst und die Vorbereitung zum Ablegen eines Feuerwehr-Leistungsabzeichens können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet werden.