Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsüberwachung

Aktuelles - Die Straßenverkehrsbehörde informiert

Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung aufgrund Niedrigwasser in dt. Binnenschifffahrtsstraßen

Aufgrund der trockenen Witterung und der daraus resultierenden extremen Niedrigwasserstände in den deutschen Binnenwasserstraßen wird die Binnenschifffahrt stark beeinträchtigt. Logistikketten, die für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der
Wirtschaft notwendig sind, sind betroffen. Eine (teilweise) Verlagerung auf die Straße ist unumgänglich. Daher ist eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot für Güter, die regelmäßig mit Binnenschiffen transportiert werden, auch im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Schienenverkehrs, erforderlich.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr sowie an Samstagen im genannten Zeitraum von 7.00 bis 20.00 Uhr. Sie gilt auch für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.

Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis einschließlich 30.09.2026.

Informationen

Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Böblingen ist das Landratsamt. Die Großen  Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Leonberg und Herrenberg sind in vollem Umfang ebenfalls untere Straßenverkehrsbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich.

Örtliche Verkehrsbehörden sind die Bürgermeisterämter für die Städte und Gemeinden Ehningen, Holzgerlingen mit Altdorf und Hildrizhausen, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Gärtringen, Magstadt, Weissach, Schönaich und Weil im Schönbuch für das Stadt- oder Gemeindegebiet mit Ausnahme der Kreis- Landes- und Bundesstraßen.

Die Aufgaben einer Straßenverkehrsbehörde sind vielseitig. Eine Zuständigkeit besteht z.B. für  

Anträge können bei uns bequem per E-Mail unter strassenverkehr@lrabb.de eingereicht werden oder online über ServiceBW

Übersicht aller Antragsformulare:

Online Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg

Viele Anträge können auch bequem online über ServiceBW gestellt werden. Das Serviceportal bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen umfassenden Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Informationen. 

Gebietsübergreifend anerkannter Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen

Logo Handwerkerparkausweis

Mit dem Handwerkerparkausweis für den Landkreis Böblingen wird Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtert, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind. Die Betriebe müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen. Er muss am jeweiligen Einsatzort beantragt werden. Für die Einsatzorte Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Mötzingen, Nufringen, Steinenbronn und Waldenbuch ist das Landratsamt Böblingen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. 

Den Handwerkerparkausweis können Sie über ServiceBW oder mit dem Antragsformular (PDF, 663,3 KiB) per E-Mail an strassenverkehr@lrabb.de beantragen. Alle weiteren, wichtigen Informationen finden Sie unter Informationen zum Handwerkerparkausweis im Landkreis Böblingen

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenverkehrsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen
strassenverkehr@lrabb.de

Bereichsleitung, StVO-Beschilderungen:
Frau Hahn, 07031 663-2145

stv. Bereichsleitung, StVO-Beschilderungen, Güterkraftverkehr:
Herr Keckert, 07031 663-1097

Großraum-/Schwertransporte, Güterkraftverkehr:
Frau Harrer, 07031 663-1434

Arbeitsstellen, Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen:
Frau Becker, 07031 663-1073
Herr Klarner, 07031 663-1401