Naturschutz im Landkreis Böblingen
Das Sachgebiet Naturschutz am Amt für Landwirtschaft und Naturschutz nimmt die rechtlichen und fachlichen Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde für den Landkreis Böblingen wahr.
Die untere Naturschutzbehörde ist für die Betreuung von Schutzgebieten wie Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten zuständig.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen. Diese sind beispielsweise für die Verlegung von Versorgungsleitungen oder die Auffüllung landwirtschaftlicher Flurstücke zur Bodenverbesserung/ Bewirtschaftungserleichterung erforderlich.
Die untere Naturschutzbehörde ist als Träger öffentlicher Belange bei allen landschaftsrelevanten Vorhaben und Planungen zu beteiligen. Dies ist grundsätzlich bei Bauvorhaben im Außenbereich, Straßenbauvorhaben, Bauleitplanung und Flurbereinigungen gegeben.
Informationen zu Schutzgebieten und weitere Umweltinformationen:
Wenden Sie sich bei Fragen und Anliegen bitte an landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de oder an die jeweiligen Ansprechpersonen.
Ansprechpersonen und Kontaktdaten
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde unter den hinterlegten Kontaktdaten (PDF, 287,3 KiB).
Ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte des Landkreises
Bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben wird die untere Naturschutzbehörde Böblingen von drei Naturschutzbeauftragten unterstützt. Die Naturschutzbeauftragten sind ehrenamtliche Kenner von Natur und Landschaft, die jeweils auf fünf Jahre bestellt werden, um der unteren Naturschutzbehörde mit ihrem Rat zur Seite zu stehen. Sie beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Darüber sind sie an der Erarbeitung der Stellungnahmen zu den Fachplanungen anderer Verwaltungen beteiligt und werden bei allen Vorhaben angehört, bei denen die Belange von Natur und Landschaft im Landkreis berührt sind.
Naturschutzbehörden der Großen Kreisstädte
Vereinzelte Aufgaben sind auch den Großen Kreisstädten zugeordnet. Die Zuständigkeit der Großen Kreisstädte Leonberg, Böblingen, Sindelfingen und Herrenberg als untere Naturschutzbehörde betrifft die Zulassung und den Widerruf von Beleuchtungsanlagen sowie darüber hinaus Werbeanlagen und Himmelsstrahler in der freien Landschaft und die Ausweisung und Pflege von Naturdenkmalen.
Die unteren Naturschutzbehörden der Großen Kreisstädte erreichen Sie wie folgt:
- Böblingen: stadt@boeblingen.de, 07031 669-0
- Herrenberg: stadt@herrenberg.de, 07032 924-0
- Leonberg: info@leonberg.de, 07152 990-0
- Sindelfingen: buergerreferentin@sindelfingen.de, 07031 94-316
Öffnungszeiten
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass für Dienstleistungen und Genehmigungen aber auch für Ablehnungen Gebühren entstehen. Diese richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung bzw. der Gebührenrechtsverordnung des Landkreises Böblingen.
Anträge auf Genehmigung
Viele Maßnahmen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Dies können beispielsweise Umgestaltungen von Grundstücken, Abgrabungen oder Aufschüttungen oder die Entfernung von Gehölzen sein.
Verfahrensfreie Vorhaben
Soweit diese Maßnahmen einer behördlichen Gestattung oder Anzeige bedürfen, ist ihre Zulässigkeit im Rahmen der Eingriffsregelung zu überprüfen. Auch baurechtlich verfahrensfreie Bauvorhaben können einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG darstellen. In solchen Fällen ist der Eingriff gemäß § 15 BNatSchG naturfachlich zu kompensieren. Dies hat durch den Bauherrn des verfahrensfreien Vorhabens zu erfolgen, beispielsweise durch die Vornahme von Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen und einer entsprechenden Eingrünung der baulichen Anlage. Der Kompensationsbedarf ergibt sich aus einer einfachen, vom Bauherrn aufzustellenden, Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung. Diese ist, zusammen mit einem entsprechenden Kompensationsvorschlag bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Die untere Naturschutzbehörde prüft außerdem, ob das Bauvorhaben innerhalb eines naturschutzrechtlichen Schutzgebietes liegt. In solchen Fällen ist zudem eine Erlaubnis aufgrund der entsprechenden Schutzgebietsverordnung erforderlich.
Sie können Ihren Antrag über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw) einreichen:
- Antrag auf Gehölzrodung/ Baumfällung
- Antrag auf Auffüllung/ Abgrabung
- Antrag auf Errichtung baurechtlich verfahrensfreier Vorhaben
- Antrag auf Änderung der Nutzung von Grundflächen
- Antrag auf Verlegung von Leitungen und Kabeln
- Antrag auf Ausnahme von Abschaltzeiten für Fassadenbeleuchtung
- Unterlagen für die Natura 2000-Vorprüfung einreichen
Hinweis: Die Großen Kreisstädte Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen sind selbst für die Freischaltung und Nutzung der Anträge über das Serviceportal Baden-Württemberg verantwortlich. Somit kann es zu Abweichungen bei der Bereitstellung von Anträgen kommen.
Folgende Anträge können Sie per E-Mail einreichen:
Weitere Kontaktmöglichkeit
Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Antrag direkt an den zentralen Posteingang des Amts für Landwirtschaft und Naturschutz zu senden.
Broschüren, Merkblätter und weiterführende Informationen
- Artenschutz bei Baumaßnahmen (PDF, 1,687 MiB)
- Baumfällungen und Heckenschnitt (PDF, 1,463 MiB)
- Brennholzlager (PDF, 2,53 MiB)
- Wespen, Hornissen und Bienen (PDF, 684,1 KiB)
- Siebenschläfer (PDF, 1,223 MiB)
- Kurzmerkblatt Auffüllungen (PDF, 222,5 KiB)
- Empfehlungen zur Eintragung ins KompVz BW - kurz erklärt (PDF, 452,1 KiB)
- Empfehlungen zur Eintragung ins KompVz BW mit umfangreicheren Erläuterungen (PDF, 472,1 KiB)
Weiterführende Informationen zu Naturschutzthemen erhalten Sie unter folgenden Links:
- Die Biodiversitätswebsite des Landkreises Böblingen ist eine Informationsplattform zu Naturschutzthemen des Landkreises. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich über Projekte zu informieren und selbst Informationen beizusteuern.
- Artenschutz in der Bauleitplanung
- Die Grundlagen des Naturschutzes
- Natur und Landschaft - Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Naturschutzverwaltung – Wer macht was?
- Naturschutzrecht
- Eingriffsregelung
Vertragsnaturschutz (Landschaftspflegerichtlinie)
Über die Landschaftspflegerichtlinie fördert das Land Baden-Württemberg Naturschutzmaßnahmen für die Pflege der Kulturlandschaft und unterstützt unter anderem Landwirte, Verbände und Kommunen.
Damit neben den besonderen auch die typischen Lebensräume unserer Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben, ist häufig eine besondere Bewirtschaftung nötig. Über den Biotopverbund kann auch für die Vernetzung der Flächen gesorgt werden.
Die Umsetzung übernehmen Landwirte mit langfristigen, EU-geförderten Pflege- und Extensivierungs-Verträgen sowie Gemeinden und Vereine. Die Beratung zu Förderungen über die Landschaftspflegerichtlinie für Vertragsnaturschutz und Biotoppflege erfolgt über den Landschaftserhaltungsverband Böblingen e.V..
Kompensationsverzeichnis und Ökokonto
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bei Eingriffen in Natur und Landschaft sicherzustellen, dass eine vollständige Kompensation des Eingriffes durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattfindet. Diese Maßnahmen sind solange zu unterhalten, wie der Eingriff besteht. Die Verpflichtung hierzu obliegt dem Eingriffsverursachenden.
Mit Inkrafttreten der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) am 01. April 2011 und der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) (aktuelle Fassung vom 01.01.2026) ist das Führen eines Kompensationsverzeichnisses bei den unteren Naturschutzbehörden bundesweit verpflichtend. In dem Verzeichnis ist dargestellt, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen zu erfolgen haben bzw. schon erfolgt sind.
Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- der Eingriffskompensation (beinhaltet naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die einem bestimmten Eingriff zugeordnet sind) und
- dem Ökokontoverzeichnis (beinhaltet Maßnahmen zur Aufwertung der Natur und Landschaft, die nicht für Eingriffe durch die Bauleitplanung erfolgen und noch keinem Eingriff zugeordnet sind).
Sowohl die Maßnahmen der Eingriffskompensation als auch die Ökokonto-Maßnahmen können für den Landkreis Böblingen öffentlich eingesehen werden.

