Der Landkreis Böblingen unterstützt die Menschen aus der Ukraine mit verschiedenen Hilfsangeboten. Das Spendenkonto Ukrainehilfen wurde zum 31.12.2023 geschlossen. Hier finden Sie Infos zu den geförderten Projekten.

Die Helpline Ukraine bietet kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen und Problemen an. Unter der Tel. 0800 / 500 2250 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Dies ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Infos für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

  • Infos zur Registrierung für Geflüchtete auf Ukrainisch hier.
  • Infos zum Umtausch von Hryvnia-Banknoten hier.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten den Status von „Vertriebenen“ im Sinne des § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und einen Anspruch auf Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblG.

  • Status Aufenthalt
    Personen aus der Ukraine dürfen visafrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zunächst für 90 Tage wie Urlaubsreisende hier aufhalten. Dieser Zeitraum kann um weitere 90 Tage verlängert werden. In dieser Zeit besteht keine Verpflichtung, sich bei den Behörden zu melden. Wenn es Unterbringung, Sozialleistungen oder Krankenhilfe braucht, eine Arbeitserlaubnis beantragt oder Kinder in den Schulen angemeldet werden sollen, dann baucht es die Meldung bei den Ausländerbehörden.
  • Was ist zu tun?
    Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen (AsylblG) ist die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Eine förmliche Registrierung wird später nachgeholt. Für die Auszahlung von Leistungen wurde ein vereinfachter Leistungsantrag entworfen. Dieser kann hier (PDF, 610,2 KiB) abgerufen und ausgefüllt werden. Anschließend kann er beim Rathaus abgegeben werden. Es wird dann ein Termin vereinbart für eine Bargeldauszahlung, oder kann ein Konto angegeben werden (für bargeldlose Zahlung). In Notfällen können vorab direkt im Landratsamt bei der Unteren Aufnahmebehörde die Gewährung von Leistungen beantragt werden und ggf. ein Einkaufsgutschein für den dringendsten Bedarf als Vorschuss erhalten werden. Dies gilt auch für die Übernahme von Kosten bei einem dringenden Arztbesuch. In dringenden Notfällen kann ein Arzt natürlich direkt aufgesucht werden.
  • Unterbringung
    Personen, die privat untergebracht sind, bleiben sofern möglich dort. Bei Bedarf von Leistungen gelten die oben beschriebenen Vorgehensweisen. Personen, die keine Unterkunft haben oder wo private Unterbringung nicht mehr möglich ist, wenden sich zunächst an das jeweilige Rathaus. Der Landkreis informiert die Städte und Gemeinden über Wohnraum, der dem Landratsamt angeboten werden. Örtliche Paten bzw. ehrenamtliche Helfer unterstützen bei der Unterbringung.
  • Bildung und Arbeit
    Die Aufnahme von Kindern in die örtlichen Kindergärten soll, je nach Kapazität, erfolgen, wenn dies gewünscht ist.
    Schulpflichtige Kinder können die Schulen besuchen; hier laufen aktuell Vorbereitungen, um mehr Plätze in den Vorbereitungsklassen zu schaffen. Für beides – Kindergarten oder Schule – gilt, dass evtl. noch ein Masern-Impfschutz verabreicht werden muss. Erwachsene können Integrationskurse besuchen; auch hier werden Plätze und entsprechende Kursangebote geschaffen. Die ukrainischen Flüchtlinge im Landkreis Böblingen haben mit ihrem elektronischen Aufenthaltstitel eine Arbeitserlaubnis. Wenn sie gleichzeitig Leistungen beantragen, dann müssen sie den Arbeitsvertrag ihrem Leistungssachbearbeiter vorlegen. Als Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (entweder aufgrund eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder mit einer Fiktionsbescheinigung) haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Anträge für diese Leistungen sind beim Landratsamt Böblingen, Amt für Migration und Flüchtlinge, zu stellen.
  • Einreise von Tieren

Infos rund um privaten Wohnraum

Der Landkreis hat ein Merkblatt aufgelegt, das alle Infos bündelt rund um die private Unterbringung. 

  • Wie kann ich eine freie Wohnung oder freie Zimmer melden? 
  • Gibt es rechtliche Hürden? Wie läuft es mit der Kostenübernahme und welche Kosten werden für Zimmer erstattet? 

Nachfolgend das Merkblatt sowie weitere Informationen und ein Mustervertrag.

Sprachkurse und Sprachförderung

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag verschiedene Kurse besuchen. Dies sind:

Dies gilt für Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten. Sie müssen sich zuvor bei der Behörde angemeldet haben. Einen Anspruch auf einen Kurs gibt es nicht. Die Kurse sind für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos.

Anträge können so gestellt werden:

  • Direkt bei einem Sprachkursträger im Landkreis Böblingen
    (Voraussetzung sind ein Ausweis und die Meldung bei einer Behörde)
  • Mit einem Termin bei der Clearingstelle Sprachförderung
    (Hier wird gemeinsam der Antrag bearbeitet und an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet)
  • Die Clearingstelle Sprachförderung kann den Antrag auch per Mail zusenden, zum Ausfüllen und Weiterleiten
    (Kontakt der Clearingstelle Sprachförderung: sprachfoerderung@lrabb.de)

Unterricht und Betreuung für ukrainische Kinder

  • Besuch von Schulen
    Kinder und Jugendliche müssen grundsätzlich vor Aufnahme in die Schule einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vorlegen. Vor der Aufnahme muss für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg mindestens die erste Masernimpfung erfolgt sein - dann können sie in die Schule. Die zweite Masernschutzimpfung ist nach vier Wochen nachzuholen.  Unter https://lobw.kultus-bw.de/lobw/Vpo wurde ein landesweites Internet-Portal zur Gewinnung von ukrainischen Lehrkräften eingerichtet. Erläuterungen gibt es in ukrainischer und russischer Sprache. Es können sich auch Personen melden, die als ehrenamtliche Übersetzer zur Verfügung stehen. Um Sie bei der täglichen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern gezielt zu unterstützen, finden Sie hier (PDF, 234,1 KiB) Informationen und Unterstützungsangebote zu den Themen DaZ/DaF, Sprachförderung und Unterricht, Sprechstundenangebote, technische Hinweise zu moodle und mundo oder passende Fortbildungsangebote. 
    Schulgebundene mobile Endgeräte, die für den Verleih angeschafft wurden, können auch den geflüchteten Kindern und Jugendlichen leihweise zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihre schulischen Leihgeräte nicht ausreichen, können Sie für weitere Leihgeräte auf das Kreismedienzentrum zugehen.

Weiterführende Informationen: