Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird in Zusammenarbeit mit den Untersuchungseinrichtungen die Herstellung, Behandlung und der Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen kontrolliert. Zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren sowie zur Vermeidung von Irreführung oder Täuschung der Verbraucher wird sichergestellt, dass nur einwandfreie und gesundheitlich unbedenkliche Produkte in den Verkehr gelangen. Rechtliche Grundlagen hierfür sind sowohl EG-rechtliche als auch nationale Regelungen.

Hauptaufgaben

  • Umfassende Überprüfung sämtlicher Betriebe, die o.g. Produkte herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, in Abhängigkeit von ihrem Risikopotential, durch regelmäßige unangemeldete Betriebskontrollen. Insbesondere Kontrolle der hygienischen Mindestanforderungen und der Kennzeichnungsvorschriften.
  • Regelmäßige Entnahme von Proben der im Verkehr befindlichen Waren und Untersuchung durch das zuständige Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA).
  • Verfolgung von Hinweisen vom Verbraucher angezeigter Missstände der Betriebshygiene oder der Beschaffenheit von Lebensmitteln
  • Entnahme von Verdachtsproben
  • Anordnung von Maßnahmen bis hin zur Betriebsschließung bei gravierenden Missständen
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
  • Beratung bei Fragen im Umgang mit Lebensmitteln z.B. bei Vereins- und Straßenfesten, Bauvorhaben
  • Fachliche Stellungnahmen bei Übernahmen, Umnutzungen, Neueröffnungen von Lebensmittelbetrieben, Baugesuchen

Informationen

Verbraucher

Lebensmittelunternehmer

Definition: Lebensmittelunternehmer sind Unternehmer, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen (das sind z.B. Gastronomen, Bäcker, Metzger, Lebensmitteleinzelhändler, aber auch Ausrichter von Straßenfesten, soziale Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung, Direktvermarkter, landwirtschaftliche Erzeuger...).

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Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabak

Zu den Kosmetika gehören z.B. dekorative Kosmetik (Lippenstift, Rouge, Mascara usw.), Cremes, Seife Deodorants und vieles mehr.

Zu den Bedarfsgegenständen gehören z.B. Gegenstände,

  • die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Küchenutensilien, Besteck, Geschirr, Lebensmittelverpackungen usw.)
  • die mit Schleimhäuten in Berührung kommen (z.B. Babyschnuller)
  • zur Körperpflege (z.B. Kämme, Waschlappen, Wattestäbchen, Zahnbürsten usw.)
  • die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, künstliche Wimpern, Armbänder usw.
  • zur Geruchsverbesserung in Räumen (z.B. Räucherstäbchen, Duftöle, Raumsprays usw)

und außerdem Spielwaren, Scherzartikel, Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bedarf, Imprägniermittel usw...

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