Kreispolizeibehörde

Aufgabe der Kreispolizeibehörde ist es, den Schutz allgemein anerkannter Rechtsgüter, wie beispielsweise Leben und Gesundheit, aber auch materielle Interessen, in den vom Gesetzgeber vorgesehenen Fällen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Angestrebt wird dabei - trotz des Eingriffs in die Rechte Einzelner - ein von gegenseitiger Akzeptanz geprägtes Verhältnis. Letztlich wird dadurch den Belangen der Gesamtbevölkerung Rechnung getragen.

Zu den Aufgaben gehören: