Entscheidung Verwaltungsgericht zu Beschlüssen vom 18.12.2023

Stellungnahme Landrat Roland Bernhard, Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikverbund Südwest

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13.02.2024

Mit Beschluss vom 13.02.2024 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe einem Eilantrag gegen die vom Kreistag Calw gefassten Beschlüsse zu Medizinkonzeption 2030 und Fusion der Klinikgesell-schaften aus formalen Gründen stattgegeben. Damit dürfen die Beschlüsse bis zu einer etwaigen Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren vorerst nicht umgesetzt werden. Gegen den Beschluss könnte der Landkreis eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.

Landrat Roland Bernhard, Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikverbund Südwest: „Der Eilantrag war gegen das formale Vorgehen gerichtet, nicht aber gegen den Inhalt des Beschlusses. Inhaltlich hatte sich im Landkreis Calw, wie auch bei uns im Landkreis Böblingen, eine klare Mehrheit für die Medizinkonzeption 2030 und zur Fusion der Klinikgesellschaften im Klinikverbund Südwest ausgesprochen. Dies war enorm wichtig, um die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung langfristig in kommunaler Trägerschaft zu sichern, und damit den Klinikverbund Südwest mit all seinen künftigen Standorten zukunftsfähig zu machen.

Ich begrüße die Absicht von Landrat Helmut Riegger, mit einer zeitnah herbeigeführten erneuten Beschlussfassung des Kreistags diesen Formfehler zu heilen. Damit wird es weder im Fusionsprozess noch bei den nächsten Schritten in Sachen Medizinkonzeption zu wesentlichen Verzögerungen kommen

Im Landkreis Böblingen werden wir in Sachen Medizinkonzeption in Kürze über die Umsetzung der baulichen Zielplanung an den Krankenhaus-Standorten Leonberg und Herrenberg beraten. Was die Fusion angeht, so laufen aktuell vorbereitende Arbeiten, damit – wenn der Formfehler geheilt ist – die Fusion, wie angestrebt, rückwirkend zum 1.1.2024 rechtskonform umgesetzt werden kann.“

(Erstellt am 15. Februar 2024)

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