Drei neue Flurbereinigungen

Landrat übergibt Urkunden an Bürgermeister

Unterstützung der Gewässerentwicklung, Bodenordnung wegen eines Regenüberlaufbeckens und eine bessere Erschließung für die Landwirtschaft: Die Flurbereinigungsverwaltung startet mit gleich drei neuen Verfahren in das Jahr 2024. Zwei Verfahren liegen in Weil der Stadt – die „Renninger Backen“ und das Regenüberlaufbecken Netzwiesen. Das Verfahren Tiefenschleifgraben läuft auf den Gemarkungen von Jettingen und Gäufelden.

Die neuen Flurbereinigungsverfahren im Landkreis Böblingen zeigen deutlich die Vielfalt der Unterstützungsmöglichkeiten, die eine Flurbereinigung bietet. Auslöser neuer Verfahren sind oft sogenannte Landnutzungskonflikte, d.h. unterschiedliche, nicht vereinbare Interessen an der Nutzung von Grundstücken.

Am Beispiel Tiefenschleifgraben zeigt sich ein solcher Konflikt: Das Gewässer verfügt über kein eigenes Flurstück, Privatwaldflächen grenzen daher bis an den Graben, was teilweise massive Erosionsschäden verursacht. An den Graben angrenzende Bäume werden unterspült und drohen zu entwurzeln. Abgesehen vom Wertverlust durch Wuchsschäden oder gar umstürzende Bäume stellt die Situation für die angrenzenden Waldbesitzer auch eine Gefahr bei der Waldbewirtschaftung dar. Um den beschriebenen Zustand verbessern zu können, soll das Gewässer naturnah ausgebaut werden. Mit Hilfe der Flurneuordnung ist geplant, die umgebenden Privatflächen wertgleich wegzutauschen und damit auch die Umsetzung des Gewässerausbaus zu ermöglichen. Das neue Gewässerflurstück soll zur dauerhaften Sicherung und Pflege dann in öffentliches Eigentum übergehen.

Bei den zwei Weil der Städter Verfahren werden hauptsächlich Erschließungsmängel behoben, d.h. vorhandene, über Privatgrund verlaufene Wege werden zu öffentlichen Wegen, die bisherigen Privatflächen werden wertgleich getauscht. Die Zufahrt wird damit dauerhaft rechtlich gesichert.

Landrat Roland Bernhard begrüßt die neuen Projekte im Landkreis und übergab zu diesem Anlass die Anordnungsurkunden an die beteiligten Bürgermeister. Von Seiten der Gemeinden ist man zudem dankbar für die Fördermöglichkeit, die eine Flurneuordnung bietet.

(Erstellt am 28. Februar 2024)

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