Regeln in Wald, Feld und Wiesen

Es geht um Rücksichtnahme auf Tiere und Natur

Wenn die Tage länger und die Temperaturen höher werden, zieht es die Menschen nach draußen. In einer stark verdichteten Region und einem Landkreis mit über 400.000 Einwohnern sind auch der Wald sowie die Wiesen und Felder begrenzter als anderswo. Da gilt es Rücksicht auf die zu nehmen, die sich selbst kein Gehör verschaffen können; nämlich die eigentlichen Bewohnerinnen und Bewohner in der Natur, nämlich die Tiere.

Im Landeswaldgesetz ist verankert, dass Jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten und sich an der Natur erfreuen darf. Aber die Tiere sollten dabei nicht unnötig gestört werden, deshalb gilt es ein paar Dinge zu beachten. „Besonders in der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen März und Juli reagieren Tiere empfindlich auf Störungen“, erklärt Alexandra Radlinger, stellvertretende Leiterin des Amts für Forsten. „Aktivitäten abseits von Wegen stellen für sie ein großes Störungspotential dar, denn man bewegt sich quasi in deren Wohn- oder Schlafzimmer“, so Radlinger. Wer aber auf den Wegen bleibt, der schreckt keine Wildtiere oder auf dem Vogel brütende Vögel auf und erspart den Tieren so eine Menge Stress. Es geht aber nicht nur um den Wald, sondern auch um Felder oder Wiesen. Landwirtschaftliche Flächen dürfen mit der beginnenden sogenannten Aufwuchszeit nicht mehr betreten werden. „Vielen ist nicht klar, dass damit auch Wiesen gemeint sind“, erklärt Alexandra Radlinger.

Für Hundebesitzer ist interessant zu wissen, dass es in Baden-Württemberg keine allgemeine Leinenpflicht gibt. Jeder Hundeführer ist dafür verantwortlich, dass er/sie zu jeder Zeit auf den Hund bestimmend einwirken kann. Funktioniert das nicht, dann muss das Tier an die Leine genommen werden – sowohl aus Rücksicht auf wildlebende Tiere als auch auf andere Erholungssuchende. „Diese Regelung zur Leinenpflicht bzw. dazu, den eigenen Hund im Griff haben zu müssen ist gerade jetzt besonders wichtig, weil ab Mai die Rehe ihren Nachwuchs bekommen“, betont auch der Wildtierbeauftragte Bastian Junghans. „Freilaufende Hunde sind für die Tiere und ihre Jungen eine große Gefahr. Insbesondere sind Rehkitze, die von ihren Müttern in den Wiesen abgelegt werden, für Hunde eine leichte Beute.“ In dem Zusammenhang weist er auf die aktuell immer wieder aufkommende Diskussion um aufgefundene, gerissene Wildtiere hin; bei einem großen Teil ergeben Untersuchungen, dass diese von freilaufenden Hunden gerissen werden.

Und auch zu Pferd oder auf dem Rad gibt es Regeln: Im Wald darf nur auf Wegen über zwei Meter Breite mit dem Fahrrad gefahren und nur auf geeigneten Wegen geritten werden. Wer mit dem Rad gern abseits der Wege unterwegs ist, darf dies nur auf Strecken, die explizit als Mountainbiketrails ausgewiesen sind, tun. Das Gesetz schützt damit nicht nur Wildtiere, Pflanzen und den Waldboden, sondern auch Fußgänger, die ebenfalls gerne auf schmalen Wegen unterwegs sind.

(Erstellt am 24. April 2024)

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