Straßenbau und Radfahren

Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen

Sanierung Ortsdurchfahrt Öschelbronn

Sanierung Ortsdurchfahrt Öschelbronn – Kreuzungsbereich Jettinger Straße, Mötzinger Straße, Stuttgarter Straße

Die Arbeiten zur Sanierung der Mötzinger Straße in Gäufelden-Öschelbronn sind bald abgeschlossen. Bis zum Ende dieser Woche werden die Asphaltarbeiten durchgeführt. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden dann die Gehwege gepflastert, so dass die Mötzinger Straße noch bis voraussichtlich 29.09.2023 gesperrt bleiben wird. Die Anlieger können Ihre Grundstücke entsprechend den Mitteilungen durch den Bauunternehmer vor Ort anfahren.

Parallel zu den Arbeiten in der Mötzinger Straße beginnen ab Montag, 25.09.2023 die Sanierungsarbeiten am Kreuzungsbereich Stuttgarter Straße, Jettinger Straße und Mötzinger Straße („Lamm-Kreuzung“).

Der Kreuzungsbereich muss für die Sanierungsarbeiten (Kanalanschlüsse und Versorgungsleitungen) und für die Errichtung des neuen Minikreisels voll gesperrt werden. Dies bedeutet, dass für die drei Straßen Sackgassen gebildet werden. Der Kreuzungsbereich ist daher weder aus der Mötzinger Straße, der Jettinger Straße noch der Stuttgarter Straße für den Fahrzeugverkehr passierbar.

Umleitung PKW-Verkehr:
Für den PKW-Verkehr aus der Mötzinger Straße in Fahrtrichtung Nebringen muss wie bisher auf den Kirschenrain und die Vogelsangstraße ausgewichen werden. Aus der Jettinger Straße in Richtung Nebringen wird über die Mozartstraße – Gartenstraße – Lessingstraße auf die Stuttgarter Straße umgeleitet. Die Umleitung aus der Stuttgarter Straße in Richtung Ortsmitte Öschelbronn erfolgt über die Hölderlinstraße – Mörikestraße – Grabenstraße – Mozartstraße auf die Jettinger Straße. Auf den Umleitungsstrecken werden teilweise Halteverbote eingerichtet.

Umleitung LKW-Verkehr:
Der LKW-Verkehr wird, wie bisher auch, weiträumig außerörtlich umgeleitet.

Umleitung Fußgänger:
Die Fußgänger werden direkt um den Baustellenbereich herumgeleitet, diese Umleitung ist nicht gesondert ausgeschildert.

Umleitung ÖPNV:
Der ÖPNV ist durch die Maßnahme stark betroffen, da die gewohnte Linienführung durch Öschelbronn über die Stuttgarter Straße im Rahmen der Vollsperrung nicht möglich ist. Die Buslinien 777, 790 und N70 müssen daher ebenfalls ab dem 25.09.2023 zwischen Öschelbronn und Nebringen umgeleitet werden. Die Umleitung des ÖPNV aus Richtung Öschelbronn erfolgt über die Mozartstraße (K1032) in Richtung Sindlingen über die Sindlinger Straße (K1031) nach Nebringen und umgekehrt. Aufgrund der Umleitungsstrecke kommt es zu Fahrzeitverlängerungen. Die Bushaltstelle Stuttgarter Straße in Öschelbronn entfällt während der Sperrung ersatzlos. Fahrgäste nutzen bitte die Haltestelle am Rathaus, welche um einige Meter in Richtung Gebäude Rathausplatz 6 verlegt wird.

Von der Linie 776 wird in Öschelbronn lediglich die Haltestelle Tailfinger Straße angefahren, jedoch in beide Fahrtrichtungen.
Die Linie 790 verkehrt während der Baumaßnahmen nicht über Unterjettingen und wird innerhalb von Öschelbronn umgeleitet, weshalb die Haltestelle Post nicht angefahren werden kann.

In Nebringen wird die Bushaltestelle Postamt nicht angefahren. Diese muss, um die Fahrzeiten wahren zu können, in die Sindlinger Straße verlegt werden. Die Bushaltestelle Bettäcker in Nebringen wird nur noch von der Linie 776 sowie von einzelnen Schülerkursen der Linien 777 und 790 angefahren. Bei der Nachtbuslinie N70 ändert sich der Linienweg innerhalb Gäufeldens, weshalb in Tailfingen die Haltestelle Maueräcker nicht mehr angedient werden kann.

Es kommt bei allen Buslinien zu Veränderungen der Abfahrtszeiten. Bitte informieren Sie sich unter www.vvs.de über Ihre aktuellen Fahrtmöglichkeiten. Nach Fertigstellung des Minikreisels kann der Kreuzungsbereich Jettinger Straße/ Mötzinger Straße wieder frei gegeben werden. Die Sanierung der Stuttgarter Straße wird dann in Abschnitten bis zum Abzweig in Richtung Nebringen fortgesetzt und ist bis Ende September 2024 terminiert. Weitere Informationen folgen.

Baustelleninformationssystem Landkreis Böblingen

Bert


Baumaßnahmen 2024

Wie geht es weiter an der Pfiffka-Kreuzung in Nufringen?

Landkreis Böblingen versucht Verfahren zu beschleunigen

„Auch im Landkreis Böblingen gibt es Bauvorhaben, die in der Vorbereitung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.“ findet Landrat Roland Bernhard. „So ein Fall ist die sogenannte Pfiffka-Kreuzung in Nufringen. Die Kreuzung der B14 mit der K1045 ist für tausende Autofahrer in der Umgebung von Herrenberg seit vielen Jahren ein ständiges Ärgernis, weil sie Stau produziert. Erste Überlegungen die Kreuzung umzugestalten reichen zurück bis ins Jahr 2006.“ Deshalb haben sich Landrat Bernhard und Bürgermeister Ingolf Welte kürzlich über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen unterhalten.

Was soll gebaut werden?

Was straßenbautechnisch gemacht werden muss, ist in groben Zügen klar: Die vorhandene Kreuzung der K 1045 Rohrauer Straße mit der B 14 muss aufgrund des Verkehrsaufkommens mit der Einmündung der K 1067 zusammengelegt und als Kreuzung ausgebaut werden. Die Kreuzung B14 mit der Rohrauer Straße (Pfiffkakreuzung) soll zukünftig wegen des kurzen Abstandes zwischen den Knotenpunkten entfallen. Die Wiederanbindung an Rohrau erfolgt über die neue K1045 in Anschluss an die alte K1067.

Wer ist an der Planung beteiligt?

Bevor aber gebaut werden darf, müssen eine Reihe von genehmigungsrechtlichen Hürden überwunden werden und viele Beteiligte ihren Beitrag leisten. Baulastträger der Bundesstraße ist die Bundesrepublik Deutschland, die mit dem Umbau der Straße einverstanden sein muss. Dem Land Baden-Württemberg kommt eine entscheidende Rolle zu, denn es muss die Planungen prüfen und genehmigen. Die Planung selbst erfolgt durch den Landkreis Böblingen, der diese Aufgabe aus Kapazitätsgründen vom Regierungspräsidium Stuttgart übernommen hat und damit das Verfahren zu beschleunigen versucht. Zudem ist der Landkreis Baulastträger der beiden Kreisstraßen. Außerdem muss das Baurecht für die Baumaßnahme geschaffen werden. Um dies zu beschleunigen hat sich die Gemeinde Nufringen dazu entschlossen einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan zu verabschieden.

Wie ist der Planungsstand?

Der Landkreis erstellt derzeit die Entwurfsunterlagen, die aufgrund neu eingeführten Regelwerken überarbeitet und fortgeschrieben werden müssen.

Viel Zeit haben bislang die Themen Artenschutz, landschaftspflegerischer Begleitplan und die Aktualisierung des Verkehrsgutachtens benötigt. Zum einen mussten Vegetationszyklen über ein Jahr lang abgewartet um die notwendigen Daten im Einflussbereich der geplanten Maßnahme zu erfassen. Zum anderen brauchte es für eine sinnvolle Verkehrszählung die Normalisierung des Straßenverkehrs nach langwierigen Lockdown-Phasen während der Corona-Pandemie.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Bis September will der Landkreis die überarbeitete Entwurfsplanung erneut an das Regierungspräsidium übergeben. Dieses muss die Planung prüfen, freigeben und dem Landesverkehrsministerium zur Genehmigung weiterreichen, bevor sie schließlich das Bundesverkehrsministerium erreicht. Dies könnte im März 2023 der Fall sein.

Um bis dahin nicht untätig zu bleiben, hat der Nufringer Gemeinderat am 27.06.2022 die Aufstellung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes beschlossen und damit den Startschuss für das Bauleitplanverfahren abgefeuert. Im Herbst sollen die Unterlagen dann im Rahmen der sogenannten „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ offengelegt werden, sodass die eingehenden Stellungnahmen sorgfältig geprüft und gewürdigt werden können. Sofern keine wesentlichen Änderungen notwendig werden und die genehmigte Planung vorliegt, kann die Gemeinde den formellen Teil des Bauleitplanverfahrens einleiten. Sind auch aufgrund der formellen Beteiligung keine wesentlichen Änderungen mehr notwendig, kann der Bebauungsplan von der Gemeinde Nufringen verabschiedet und auf dieser Grundlage eine ausführungsreife Straßenplanung durch den Landkreis erstellt und die Baumaßnahme ausgeschrieben werden.

Da der Straßenzustand der B14 im weiteren Verlauf zwischen Einmündung der K 1067 bis zur BAB-Anschlussstelle Gärtringen zu wünschen übrig lässt, sollen die Synergieeffekte genutzt und dieser Abschnitt gleichzeitig mitsaniert werden.

„Anfang des Jahres 2025 könnte dann der Verkehr wieder rollen und die epische Geschichte von der Pfiffka-Kreuzung abgeschlossen sein,“ sind Landrat Bernhard und Bürgermeister Welte optimistisch.

Maßnahmen an den Kreisstraßen

  • K 1053 OD Waldenbuch süd. Teilstück 
  • K 1065 OD Maichingen 
  • K 1017 Rutesheim - Flacht (mit RW-Maßnahme) 
  • K 1030 Nordumfahrung Oberjettingen 
  • K 1048 OD Neuweiler 
  • K 1067 OD Gärtringen
  • K 1014 OD Merklingen 
  • K 1026 OD Mötzingen - KG 
  • K 1079/ K 1067 Gärtringen Kreiselsanierung 

Maßnahmen an den Landes- und Bundesstraßen

Radwege

  • K 1017 Rutesheim - Weissach 
  • K 1014 Malmsheim 
  • K 1057 Radfahrerbrücke über K 1057
  • K 1077 RSV Böblingen - Ehningen Verbreiterung Radweg auf den Brücken über A 81 und B464
  • K 1077 RSV Ehningen 3. Bauabschnitt 

Maßnahmen der Radverkehrskonzeption (Kreisförderung nach Richtlinie Radverkehrsanlagen)

Radverkehr im Landkreis Böblingen

Radverkehr im Landkreis Böblingen 

Bekanntmachungen über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 21 UVwG i.V.m. § 5 UVPG

Derzeit keine offenen Verfahren 

Regionale Mobilitätsplattform

Die regionale Mobilitätsplattform (PDF, 348,6 KiB) ist neben den regionalen Mobilitätspunkten ein Leuchtturm-Projekt, für das der Verband Region Stuttgart sowie seine Kooperationspartner aus dem Landeswettbewerb RegioWIN eine EU-Förderung erhalten. 
 

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenbau und Radfahren
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Wladimir Hahnstein

Leiter:
Wladimir Hahnstein  
Tel: 07031 / 663-1145
E-Mail: strassenbau@lrabb.de

Straßenmeistereien

Stefan Brenner

Straßenmeisterei Herrenberg
Leiter Stefan Brenner
Tel: 07031 / 663 - 2688

Straßenmeisterei Leonberg
Leiter Andreas Lier
Tel: 07031 / 663 - 2620