Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungsberechtigung

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, beispielsweise am Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten teilzunehmen, falls notwendig, Nachhilfeunterricht zu erhalten, einen Sportverein oder eine Musikschule zu besuchen. Zudem können die Ausgaben für Ausflüge und Klassenfahrten, für die Fahrkarte zur Schule und für Schulranzen, Sportzeug  und ähnlichem Schulbedarf von staatlicher Seite übernommen werden. Anspruch auf solche Hilfen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie oder ihre Eltern

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV-Empfänger) nach dem Sozialgesetzbuch II,
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

erhalten.

Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets:

  • Schulbedarf: Im Kalenderjahr 2023 liegt der Schulbedarf bei 174 € (116 € für das erste und 58 € für das zweite Schulhalbjahr). Die Leistungen werden auch zukünftig dynamisiert.
  • Mittagsverpflegung: Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten pro Essen übernommen.
  • Schülerbeförderung: Beim Besuch der nächstgelegenen Schule, die mindestens 3 km von der Wohnung der Schülerin / des Schülers entfernt ist, kann der Eigenanteil zu den Kosten der Bus-/Zugfahrkarte übernommen werden. Besucht die Schülerin / der Schüler eine nicht nächstgelegene Schule, so kann über das Bildungspaket nur der Anteil der Fahrkarte bezahlt werden, der für den Besuch einer nächstgelegenen Schule bezahlt werden würde.
  • Lernförderung: Der Anspruch auf Leistungen zur Lernförderung besteht nicht mehr nur bei Versetzungsgefährdung, sondern bereits dann, wenn die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentliche Lernziele nicht erreicht werden.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Aktivitäten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie zum Beispiel Mitgliedschaften in Sportvereinen, Musikunterricht oder auch Freizeiten können mit einem monatlichen Budget in Höhe von 15 € bezuschusst werden.
  • Antragstellung: Für Bezieher von Arbeitslosengeld 2, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen wird auch die Antragstellung vereinfacht. Seit 01.08.2019 sind die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen bereits von den Grundanträgen auf Arbeitslosengeld 2, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen umfasst und wirken so auf den Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraums zurück.
    • Achtung: Dies gilt nicht für die Leistungen zur Lernförderung! Diese müssen auch weiterhin extra beantragt werden und können vom Leistungsträger erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden.

Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (pro Kind ein Formular) stellen Sie bitte nur bei der Behörde, von der Sie eine der vorgenannten Leistungen beziehen. Ausnahme: Für Empfänger von Kinderzuschlag sind die örtlich zuständigen Wohngeldbehörden zuständig. Wohngeld- und Kinderzuschlag-Empfänger geben deshalb Ihre Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stets beim Rathaus ihres Wohnorts ab. Dieses leitet die Anträge an die zuständige Wohngeldbehörde weiter. Anträge können ebenfalls per E-Mail unter but@lrabb.de gestellt werden.

Nachstehend finden Sie einen ausführlichen Flyer und Vordrucke:

Der Flyer in deutscher Sprache wird regelmäßig aktualisiert und beinhaltet die aktuellen Beträge.

Für Sie als Anbieter von Nachhilfe:

Sind Sie als Anbieter von Nachhilfe daran interessiert, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien bei Ihnen mitmachen können? Wer diesen jungen Menschen solche Leistungen anbieten möchte, kann sich ebenfalls an die Landkreisverwaltung wenden und sein Interesse bekunden. Den Ansprechpartner für Sie als Anbieter von Leistungen können Sie über die E-Mail-Adresse but@lrabb.de erfragen. Weitere Informationen und entsprechende Vordrucke dazu:

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Soziales
Parkstr. 16
71034 Böblingen

Frau Scheu (Mo - Do):
Tel: 07031 / 663 - 1022

Frau Heeling (vorm.):
Tel.: 07031 / 663 - 1131

Fax: 07031 / 663 - 91714
E-Mail: but@lrabb.de

Bitte beachten Sie:
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!