Worum es geht

Sie haben etwas, was andere dringend brauchen: Eine Wohnung!

Aber möglicherweise wollen Sie Ihre Wohnung nicht oder nicht mehr vermieten, weil Sie schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht haben, oder davon gehört haben. Gerade bei bedürftigen oder benachteiligten Menschen halten sich hartnäckig Vorurteile, diese seien unzuverlässig oder gar nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Viele Menschen brauchen aber nur eine Chance! Um zu zeigen, dass sie selbstverständlich gewissenhafte und zuverlässige Mieter sind oder dass sie lediglich anfangs etwas Unterstützung brauchen um nach einer schwierigen Lebensphase wieder in die Mitte der Gesellschaft zurück zu finden.

Als Gegenleistung für Ihre Bereitschaft, diesen Menschen eine Chance zu geben, werden wir Partner und bieten Ihnen eine weitgehende Absicherung Ihrer Ansprüche an!

  • Mietgarantie bis zu 8 Jahre
  • Kostenübernahme bei übermäßiger Abnutzung
  • sozialpädagogische Begleitung der Mieterinnen und Mieter bis zu 5 Jahre
  • konstanter persönlicher Ansprechpartner und Problemlöser während der gesamten Kooperation

Kooperationsmodell

Eine Kooperation mit unserem Programm erfolgt vorbehaltlich einer grundsätzlichen Eignung der Wohnung auf folgende Weise:

Sie schließen mit den Mietern einen regulären Mietvertrag ab und mit uns eine Kooperationsvereinbarung, mit der Sie einen bis zu 8-jährigen Anspruch auf unsere Angebote erhalten: Mietgarantie, Kostenübernahme bei übermäßiger Abnutzung sowie eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Begleitung der Mieter und für Sie der konstante persönliche Ansprechpartner im Landratsamt ("Kümmerer").

Ablaufschema

  1. Wohnungssuchende Bürgerinnen und Bürger wenden sich an eine der Anlaufstellen.
  2. Die Ansprechpersonen und die Anlaufstellen geben erste Informationen weiter und leiten die Daten der Interessentinnen und Interessenten weiter an die Fachstelle Wohnraumakquise ("Kümmerer").
  3. Die Fachstelle nimmt die gemeldeten Wohnungssuchenden in ihre Liste auf. Eine Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel erst, wenn eine passende Wohnung gefunden wurde.
  4. Die Fachstelle nimmt Kontakt zu den Vermieterinnen und Vermietern auf und vereinbart einen Termin für eine Besichtigung des Mietobjekts sowie für ein umfassendes Beratungsgespräch hinsichtlich der Mieterauswahl und der Vertragsgestaltung.
  5. Die Fachstelle gleicht das Wohnungsangebot mit der Liste der Wohnungssuchenden ab, kontaktiert die infrage kommenden Mietinteressierten und führt mit diesen ein Sondierungsgespräch (pro Wohnung werden zwei bis drei Mietparteien vorgeschlagen). Hier wird auch das Zusammentreffen mit den Vermieterinnen bzw. Vermietern vorbereitet.
  6. Die Fachstelle berät Vermieterinnen bzw. Vermieter hinsichtlich der Mietinteressierten, die vorgeschlagen werden.
  7. Die Fachstelle organisiert und moderiert den Vorstellungs- und Besichtigungstermin und berät die Vermieterinnen bzw. die Vermieter bei der Auswahl der Mieterinnen bzw. der Mieter.
  8. Jetzt werden die Verträge abgeschlossen.
  9. Die Fachstelle begleitet die Mietenden und die Vermieterinnen bzw. Vermieter in dem nun folgenden Mietverhältnis und steht konstant als Ansprechpartner und Problemlöser zur Verfügung.

Ablaufschema Grafik

Kontakt

Landratsamt Böblingen
- Soziales & Teilhabe -
Fachstelle Wohnraumakquise
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Thomas Schuler
Tel: 07031 / 663 - 3484
Fax: 07031 / 663 93484
E-Mail: Wohnraum@lrabb.de

Verwaltungssekretariat
Tel: 07031 / 663 1303
Fax: 07031 / 663 1797

Partner des RAUMTEILER-Programms Baden-Württemberg

Mietobergrenzen der Sozialleistungsträger im Landkreis Böblingen (herunterladen (PDF, 190,7 KiB))

Konzeption hier herunterladen (PDF, 454,1 KiB)

Aktionsflyer hier herunterladen (PDF, 238,7 KiB)