Informationen: wirtschaftliche Hilfestellungen Corona und Nothilfe
Hinweise
WIR MÖCHTEN SIE DARAUF HINWEISEN, DASS DIESE SEITE AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA-ENTWICKLUNGEN ZUM 31.03.2023 DEAKTIVIERT WIRD. SOLLTE SICH DIE LAGE ÄNDERN, AKTIVIEREN WIR DIESEN SERVICE WIEDER. SIE ERREICHEN UNS DARÜBER HINAUS ÜBER DIE BEKANNTEN KOMMUNIKATIONSKANÄLE.
Corona-Merkblatt des Landes BW
Informationen für Unternehmen und Beschäftigte finden Sie hier.
Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen zu Corona und Nothilfen:
Wir möchten Sie darum um Verständnis bitten, sollte diese Seite nicht den aktuellsten Stand wiedergeben. Wir bemühen uns aber um schnelle Abhilfe. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Die Seite wird laufend aktualisiert: Stand 02.03.2023 - 10:00 Uhr.
Bitte beachten Sie auch, dass die Wirtschaftsförderung des Landratsamts keine Rechtsberatung durchführen darf. Alle hier dargestellten Informationen sind kein Ersatz für eine Rechtsberatung.
Aktuelle Verordnungen und Hinweise
Bis 7. April 2023 gelten nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland. Folgende Änderungen gelten ab 31.1.:
- Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 7. April 2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung wieder aktiviert. Damit ist die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese seit dem 10. August wieder möglich. Weitere Informationen hier.
Nähere Details finden Sie zu:
- den neuen Regelungen hier
- eine Übersicht der bundesweiten Regelungen finden Sie hier
Verlängerung Corona-Hilfsprogramme bis zum 30.06.2022
Folgende Corona-Hilfen des Bundes werden entsprechend verlängert:
- Überbrückungshilfe IV, in Ergänzung fiktiver Unternehmerlohn
- Neustarthilfe 2022
Im Gleichschritt werden wichtige landesseitige Programme unter Beibehaltung der bestehenden Förderkonditionen fortgeführt. Zu den verlängerten Landesprogrammen zählen:
- Tilgungszuschuss II bis 31.03.2022
- Krisenberatung Corona
NEU: Liquiditätskredit (Plus)
Das Landesförderprogramm hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen.
Mit dem Liquiditätskredit (zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von
10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen.
Das Programm startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023.
NEU: Krisenberatung Energiekostenentlastung
Das Förderprogramm ist eine branchenübergreifende Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung entgegenzuwirken.
Beratungsthemen im Rahmen einer viertägigen kostenfreien Krisenberatung sollen dabei u.a. die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein. Zielgruppen des Programms sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel, Gastgewerbe und sonstigen Dienstleistungsbereichen.
Die Beratung wird über die Beratungsdienste RKW Baden-Württemberg (Industrie und Freie Berufe), BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (Handwerk), DEHOGA Baden-Württemberg (Gastgewerbe) und UBH Unternehmensberatung Handel (Handel) erfolgen, die alle Wirtschaftsbereiche abdecken können.
Das Programm startet ebenfalls zum 1. Dezember 2022 und läuft bis zum 30. Juni 2023
neue Inhalte: aktuelle Verordnungen
Allgemeine und aktuelle Informationen
FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums
Die FAQ Liste finden Sie hier.
aktuelle Informationen von der Landes- und Bundesregierung
Bitte informieren Sie sich auch auf den Websiten des
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
sowie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Allgemeine Informationen zu Unternehmerthemen der DIHK
finden Sie auf der Website der DIHK
Aktuelles aus der IHK Region Stuttgart
Die IHK hat auf ihrer Homepage eine laufend aktualisierte Zusammenstellung verschiedener Informationen und Links zum Thema für Unternehmen veröffentlicht:https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/weitere-services/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen-4717320
Aktuelles aus der Handwerkskammer Region Stuttgart
Aktuelles aus dem Handwerk finden Sie hier.
Informationen der Kreissparkasse Böblingen
Infos zur Corona-Hilfe der KSK finden Sie hier.
Zudem gibt die KSK einen Infobrief zu Corona raus. Den aktuellen finden Sie hier. (96,2 KiB)
Arbeitsrecht
Berufsorientierung
Berufsorientierung: Digitale Angebote in der Corona-Phase
Digitale Angebote der Handwerkskammer finden Sie hier.
Digitalisierung
Digital Hub Region Stuttgart ZD.BB
digitale Technologien bieten für viele Kleinbetriebe, Einzelhändler, Gastronomen und Handwerker gerade in der Corona-Zeit innovative Ansätze, um neue Services wie Lieferdienste, Webshops oder Online-Schulungen aufzubauen. Sämtliche Webinare und Informationen finden Sie unter: zd-bb.de
Die neue Beratungsstelle des JOBSTARTER plus-Projekts DigiStart.PRO unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in der Region Stuttgart bei der dualen Berufsausbildung rund um die Themen Digitalisierung und Wirtschaft 4.0. Mehr Informationen zu den kostenfreien Angeboten: https://www.digistart-pro.de
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Melden Sie sich zu unserer Digitalsprechstunde per Videokonferenz an: Anmeldung.
Eine Fördermittelübersicht finden Sie hier.
Einzelhandel
Social Media
Die Deutsche Handwerkszeitung gibt Tipps für Betriebe zum Social Media Gebrauch.
Gutscheinportal für Gewerbetreibende und Unternehmen der Sparkassen
Mit einem Portal für Online-Gutscheinen wollen die Sparkassen in Deutschland helfen. Hier können sich Geschäfte und Unternehmen registrieren und Gutscheine von zehn bis einhundert Euro anbieten. Kunden können sie direkt kaufen und nach der Corona-Krise dort einlösen.
Gaststättenerlaubnis
Wichtig: Erlöschen der Gaststättenerlaubnis
Wenn über einen Zeitraum von 12 Monaten der Betrieb einer Gaststätte nicht ausgeübt wurde, erlischt die Gaststättenerlaubnis automatisch.
Eine Fristverlängerung aufgrund der durch den Lockdown bedingten Ausnahmesituation ist zwar möglich, muss aber beantragt werden.
Betroffene Gaststättenbesitzer sich hierfür bitte rechtzeitig vor Ablauf des Jahres bei der für Ihren Betrieb zuständigen Behörde. Es reicht eine formlose Beantragung per E-Mail oder Anruf.
Wenn eine Gaststätte im Lauf des letzten Jahres vorübergehend in Betrieb war, muss die Fristverlängerung nicht beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
GEMA
FAQs GEMA
Antworten auf Fragen, wie zur Zahlung von GEMA-Gebühren während der Schließung, finden Sie hier.
Schutzschirm und Hilfsfonds
Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können.
Zudem hat die Solidargemeinschaft der GEMA aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gewerbesteueranrechnung
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wurde erhöht. Infos dazu finden Sie hier.
Grundsicherung
Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II
Mit dem Sozialschutzpaket der Bundesregierung wird insbesondere für Soloselbständige und Kleinstselbständige ein erleichterter Zugang zur Sicherstellung des Lebensunterhalts durch die Grundsicherung geschaffen.
Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.
Weitere Informationen finden sie dazu auf der Internetseite der Arbeitsagentur.
Insolvenzen und wirtschaftliche Schieflage
neue Informationen: CovInsAG: Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
Durch das Gesetz ist vom März 2020 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht wurde nun bis zum 30. April 2021 verlängert. Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb weitere Zeit bekommen, um sämtliche Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Voraussetzung ist, dass im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt wurde oder wenn dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, gilt dies ebenfalls, wenn das Unternehmen in Kreis der Antragsberechtigten gefallen wäre
Den Text des Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz finden Sie hier.
Insolvenzverwaltersprechtage
Die IHk bietet mit dem Insolvenzverwalter-Sprechtag die Möglichkeit, sich zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen zu informieren.
Lieferketten sichern
b2b Pinnwand der Region Stuttgart
In Form einer Pinnwand werden hier Gesuche und Angebote von Unternehmen aus der Region Stuttgart in Folge der Corona-Pandemie gesammelt. So werden Vernetzung und Lieferketten am Standort in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation gestärkt.
Mietrecht
Bundesregierung fordert Mieterschutz
Das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wird für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt.
Bitte sprechen Sie mir Ihrem Vermieter.
migrantische Unternehmen
Unterstützung für migrantische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der aktuellen Corona- Situation
Für migrantische KMU (von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet und geführt oder/und Arbeitsnehmer*innen mit Migrationshintergrund beschäftigen), migrantische Solo-Selbständige und Freiberufler*innen gibt es ein neues Unterstützungsangebot in der Corona-Krise.
Unternehmer*innen aus dem Landkreis Böblingen können sich mit ihren Fragen rund um die Möglichkeiten der Krisenbewältigung an das IQ Projekt MiQnet – Migranten in Unternehmen – Qualifizierungsnetzwerk wenden. Wir informieren Sie über Hilfsangebote, helfen Begriffe zu klären und unterstützen Sie dabei, Soforthilfen zu beantragen. Wenn Sie eine betriebswirtschaftliche oder rechtliche Beratung benötigen, verweisen wir Sie gerne an Expert*innen in Ihrer Nähe.
Das Angebot findet in Kooperation mit der IQ Fachstelle Migrantenökonomie statt.
Kontakt: Alena Babeyeva 07031 663 2393, a.babeyeva@lrabb.de
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter stehen zur Verfügung.
Eine Übersicht über Steuerliche Hilfen finden Sie hier.
Die FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
Steuertipps für Arbeitnehmer
...hat die Deutsche Handwerkszeitung zusammengestellt.
Verdienstausfall nach § 56 IFSG
Verdienstausfall bei angeordneter Quarantäne gem. § 56 IfSG
Bitte beachten Sie: Eine Verdienstausfallentschädigung gemäß § 56 IfSG kommt nur dann in Betracht, wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeitende als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige von Seiten der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine individuelle schriftliche Anordnung zur Absonderung (häuslichen Quarantäne) oder zum Berufsverbot erhalten haben. Die Schließung von Einrichtungen aufgrund landesweit geltenden Vorgaben (insbesondere aufgrund der Corona-Verordnung vom 17. März 2020) unterfällt der Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG nicht.
Sofern Sie eine mündliche Empfehlung des Gesundheitsamtes erhalten haben, ist keine rechtsverbindliche Entscheidung ergangen, die eine Verdienstausfallentschädigung bewirkt.
Kontakt und Antragstellung
Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben im Zuge der Corona-Pandemie die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz übernommen. Anträge können ab sofort über das ländergemeinsame Online-Portal www.ifsg-online.de eingereicht werden. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.
Bei Fragen zu Entschädigungen können sich Betroffene direkt an die jeweiligen Regierungspräsidien und deren Hotlines wenden.
Stuttgart: 0711 / 904 - 39777 / entschaedigung-ifsg@rps.bwl.de
Verträge
Vertragskündigungen
Bei abgeschlossenen Verträgen prüfen Sie bitte das Rücktrittsrecht. Sollten Ihre Vertragspartner aufgrund von Corona Verträge kündigen, müssen Sie sich im Einzelfall die jeweils abgeschlossenen Verträge ansehen .
FAQ Vertragsrecht der IHK
Die FAQs finden Sie hier.
Webinare und Streams: Hilfen
Corona-Hilfen
Überblick
Einen ersten, schnellen Überblick finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums, denen des Bundesfinanzministeriums und hier.
Ebenso verweisen wir auf die sehr gute Übersicht der IHK zu den Hilfen von Bund und Land sowie der Übersicht der MfG.
Auch die Förderdatenbank hat eine Übersicht über Corona-Hilfen online gestellt.
Ebenso die KSK BB (97,3 KiB).
Auswahl wichtiger Corona-Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen hier.
Fördermittel Digitalisierung
werden hier vorgestellt.
Corona-Hilfen Land BW
Beratungsangebote
Beratungsförderung des Landes Baden-Württemberg
Wer wird gefördert?
Das Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Wohnungsbau bietet kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigte) aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel eine Beratung durch externe Experten an.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Beratung steht die strategische Auseinandersetzung mit Zukunftsthemen im Fokus, insbesondere werden wirtschaftliche und technische Herausforderungen thematisiert. Für spezifischere Themen, insbesondere mit Bezug zur Corona-Krise nehmen Sie bitte die Krisenberatung Corona in Anspruch.
Wie wird gefördert?
Die Beratung wird durch Experten der baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Beratungsförderung finden Sie hier.
Krisenberatung Corona
Wer wird gefördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat zudem eine Krisenberatung Corona als Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg gestartet.
Was wird gefördert?
Ziel der kostenfreien Krisenberatung Corona ist es, die unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und eine Strategie zur Krisenüberwindung zu entwickeln. Die Unternehmen könnten bis zu vier Beratungstage kostenfrei in Anspruch nehmen. Das Spektrum reicht von Liquiditätsproblemen bis hin zu Strategien zum Neustart. Das Programm läuft vorläufig bis Ende Juni 2022.
Wie wird gefördert?
Es wird je Betrieb eine bis zu viertägige, kostenlose Krisenberatung angeboten. Die Beratung wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg (für die Industrie, Freie Berufe und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (für das Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Unternehmensberatung Handel (für den Handel) übernommen.
weitere Informationen
Weitere Informationen zur Krisenberatung Corona finden Sie hier.
Beteiligungsfonds
Beteiligungsfonds zur Stärkung des Eigenkapitals von KMU
Wer wird gefördert?
Unternehmen können ab sofort Anträge auf die Gewährung einer Rekapitalisierungsmaßnahme durch den Beteiligungsfonds beim Wirtschaftsministerium einreichen. Er richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020, ein Unternehmenssitz oder ein klarer Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie eine große Bedeutung des antragstellenden Unternehmens für die wirtschaftliche Stabilität des Landes Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Der Beteiligungsfonds stellt insgesamt ein Volumen in Höhe von einer Milliarde Euro für Maßnahmen zur Verfügung. Die Mindesthöhe einer Rekapitalisierungsmaßnahme pro Unternehmen beträgt 800.000 Euro.
Wie wird gefördert?
In der Regel mittels einer stillen Beteiligung / mind. 800.000, max. Stand Eigenkapital vom 31.12.2019.
Die vertiefte Prüfung der Anträge erfolgt durch die L-Bank. Über den Antrag entscheidet im Anschluss ein Beteiligungsrat, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums besteht. Die Anträge werden bearbeitet, sobald die entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet ist.
weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und die Kontaktdaten finden Sie hier.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank BW
Sofortbürgschaften
Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg stellt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereit. Das Land ergänzt so den KfW-Schnellkredit des Bundes, der nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung steht.
Unternehmen können die Sofortbürgschaft auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro.
Unternehmen können die Bürgschaften seit dem 15. Juli 2020 beantragen.
Fiktiver Unternehmerlohn
fiktiver Unternehmerlohn
Das Land Baden-Württemberg ergänzt die Überbrückungshilfe III Plus nun um die Überbrückungshilfe IV .
Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von maximal 12 Millionen Euro erhalten.
Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen bereits seit dem 10. Februar 2021 möglich; seit dem 12. Februar fließen für diese Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Von diesen Abschlagszahlungen können seit heute auch vom Lockdown betroffene Unternehmen mit einemJahresumsatz von über 750 Millionen Euro profitieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Land Baden-Württemberg bietet zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV die Förderung durch einen fiktiven Unternehmerlohn an. Allerdings kann der fiktive Unternehmerlohn nicht gemeinsam mit der Neustarthilfe beantragt werden. Der fiktiver Unternehmerlohn wird bis Ende Ende 2022 verlängert.
Wer wird gefördert?
Die ergänzende Förderung kann beantragt werden für Soloselbständige, Freiberufler und Freiberuflerinnen, jeweils für im Unternehmen tätige Inhaber und Inhaberinnen von Einzelunternehmen beziehungsweise Personengesellschaften. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen.
Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Zeitraum.
Was wird gefördert?
Die ergänzende Förderung des Landes durch einen fiktiven Unternehmerlohn wird in der vierten Phase der Überbrückungshilfe fortgesetzt. Wie bereits in den vorherigen Phase kann die ergänzende Förderung ebenfalls über die Antragsplattform des Bundes beantragt werden.
Wie wird gefördert?
Es wird pro Monat ein Pauschalbetrag von 1000€ ausgezahlt, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 vorliegt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung und der Bundesregierung.
Weitere Informationen zum fiktiven Unternehmerlohn finden Sie hier.
Die Antragsstellung ist nun hier in Verbindung mit der Stellung des Antrages für die Überbrückungshilfe IV möglich. Sollten Sie Ihren Antrag für die Überbrückungshilfe III Plus bereits gestellt haben, können Sie nachträglich einen Änderungsantrag stellen.
Invest BW
Achtung: Das Förderprogramm Invest BW startet ab dem 15. Oktober 2021 in eine zweite Runde. Das Land stellt mit einer zweiten Tranche rund 200 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen - mit Fokus auf kleinen und mittleren Unternehmen.
Was wird gefördert?
In der Innovationsförderung werden bis Ende 2022 regelmäßig technologieoffene und missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben, die jeweils quartalsweise veröffentlicht werden.
Der erste technologieoffene Förderaufruf beginnt am 15. Oktober und endet mit dem 15. Januar 2022. Für die erste Förderrunde sind 40 Millionen Euro vorgesehen. In einem ersten technologieoffenen Förderaufruf zur Innovationsförderung fördert das Land branchenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Service-Plattformen abzielen. Der Fokus liegt bei den kleineren und mittleren Unternehmen.
Je nach Forschungsintensität, Unternehmensgröße bzw. Projektart sind Förderquoten zwischen 15 und 60 Prozent möglich. Die Förderhöhe liegt zwischen 20.000 Euro und 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben).
Weitere Informationen, Antragsunterlagen und Förderkonditionen finden Sie hier.
Tilgungszuschuss Corona II
Tilgungszuschuss Corona II
Wer wird gefördert?
Der Tilgungszuschuss Corona wird unter dem Namen Tilgungszuschuss Corona II für Unternehmen und Soloselbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung und Sportvereine auch 2022 fortgesetzt.
Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wird von bisher 60 auf nun 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt.
Was wird gefördert?
Der Fördersatz auf die Tilgungsraten beträgt 50%, allerdings maximal 300.000 €.
Es handelt sich um einen direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird und Geldmarktdarlehen
Wie wird gefördert?
Der Tilgungszuschuss Corona II ist kumulierbar mit den Überbrückungshilfen III-IV des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 und im Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021.
Die Antragsunterlagen und Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier. Den Antrag können Sie auf der Plattform der IHK einreichen. Die Antragsstellung ist bis zum Ende Juni 2022 möglich.
Corona-Hilfen Bund
Aufstockung durch Sozialleistungen
Aufstockung durch Sozialleistungen
Auch Selbstständige können die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Wie das geht finden Sie hier.
Für Solo-Selbstständige soll Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II großzügig und unbürokratisch bewilligt werden. Das soll auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag gelten.
Bitte informieren Sie sich bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur.
Ausfallfonds II
Ausfallfonds II
Wer wird gefördert?
Der Ausfallfonds II sichert TV- und Streamingproduktionen gegen erhebliche finanzielle Ausfälle ab.
Was wird gefördert?
Es können Schäden, die aus Covid19-bedingten Produktionsunterbrechungen und –abbrüchen eintreten, ersetzt werden. Voraussichtlich abgedeckt sind Drehs, die bis zum 30. September 2021 stattgefunden hätten.
Wie wird gefördert?
Es können maximal so viele Produktionen im gleichen Zeitraum am Ausfallfonds teilnehmen, wie insgesamt Deckungsmittel zur Verfügung stehen.
weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und die Kontaktdaten finden Sie hier.
Härtefallhilfen
Härtefallhilfen
Wer wird gefördert?
Die Härtefallhilfen können von Unternehmen, die aufgrund besonderer Umstände trotz einer Corona-bedingten, erheblichen finanziellen Härte nicht für andere Hilfen infrage kommen, beantragt werden. Wenn ein Betrieb andere Corona-Hilfen in Anspruch nehmen kann, kommt er nicht für Härtefallhilfen in Frage. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was wird gefördert?
Die Höhe der Härtefallhilfen orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten wie in der Überbrückungshilfe III des Bundes. Pro Betrieb sind bis zu 100.000€ vorgesehen.
Wie wird gefördert?
Der Antrag muss beim Land Baden-Württemberg durch einen prüfenden Dritten gestellt werden. Die Anträge werden durch eine unabhängige Härtefallkommission geprüft.
Anträge können bis zum 30.04.2022 für den Zeitraum zwischen November 2020 und März 2022 gestellt werden. Anträge, die bereits für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt wurden, können bis März 2022 verlängert werden (Folgeantrag).
weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.
Ein Antrag für Härtefallhilfen kann hier gestellt werden.
Neustart Kultur
Neustart Kultur
Das Programm NEUSTART KULTUR sieht eine Vielzahl an Förderprogrammen für Solo-Selbständige, Unternehmen und Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft vor. Die Förderungen haben unterschiedliche Ausrichtungen und Deadlines. Oftmals werden die Fördergelder in mehreren Runden vergeben.
Eine Übersicht über die Förderprogramme gibt der Deutsche Kulturrat. Anträge können bis Ende 2022 gestellt werden.
Neustarthilfe (Betriebskostenpauschale)
Alternativ zur Beantragung von Fixkostenzuschüsse über die Überbrückungshilfe IV können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe Plus eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 18.000 Euro erhalten. Die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für Soloselbstständige kann nur direkt beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Die Neustarthilfe Plus führt die Neustarthilfe über zwei Förderperioden für die Monate Juli bis einschließlich September sowie Oktober bis Dezember 2021 fort. Gleichzeitig wurde der monatliche Vorschuss (Betriebskostenpauschale) für Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaften, kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte, Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften) sowie für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht.
Damit Sie die Neustarthilfe beantragen können, müssen Sie:
- selbständig tätig sein, also freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben (ggf. inklusive ihrer anteiligen selbständigen Einkünfte aus einer Personengesellschaft),
- ihre Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, d.h. hieraus mindestens 51 Prozent ihrer Einkünfte beziehen,
- höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen,
- bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
- die Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch genommen haben
Was wird gefördert?
Die Höhe der Neustarthilfe Plus beträgt für jede der beiden Förderperioden jeweils 50 Prozent eines dreimonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes (ggf. zuzüglich von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit) 2019 berechnet wird, maximal jedoch 4.500 Euro pro Förderperiode für Soloselbständige und Gesellschafter von Personengesellschaften sowie maximal 18.000 Euro pro Förderperiode für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften.
Wie wird gefördert?
Die Neustarthilfe ist Bestandteil der Überbrückungshilfe IV. Details zur Beantragung sind auf der gemeinsamen Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar.
Die Antragsfrist wurde verlängert und endet am 30. Juni 2022.
Die Begünstigten müssen nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung erstellen. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsätzen aus selbstständiger Tätigkeit zu addieren. Der Bewilligungsstelle sind anfallende Rückzahlungen unaufgefordert mitzuteilen und zu überweisen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden Nachprüfungen statt.
Restart-Prämie
Wer wird gefördert?
Mit der Restart-Prämie der L-Bank startet am 01.03.2022 ein neues Förderprogramm für den Mittelstand. Die Restart-Prämie unterstützt Betriebe finanziell dabei, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Ziel ist es, wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen.
Was wird gefördert?
Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.
Wie wird gefördert?
Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Überbrückungshilfe IV
Überbrückungshilfe III Plus wird zu Überbrückungshilfe IV
Die Überbrückungshilfe IV kann weiterhin beantragt werden. Der Bund teilt hierzu mit, dass die Überbrückungshilfe nicht nur erneut verlängert sondern auch deutlich vereinfacht wurde.
Wer wird gefördert?
Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten nicht nur Fixkostenzuschüsse, sondern auch einen Eigenkapitalzuschuss für besonders schwer getroffene Unternehmen. Diese Instrumente werden nun verbessert.
Für neu gegründete Unternehmen gelten besondere Vorschriften.
Auch Soloselbständige können bei der ÜH IV Anträge auf Fixkostenzuschüsse über prüfende Dritte stellen. Die Kosten dafür werden bezuschusst. Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine monatlichen Direktzuschuss in Höhe von 1.500 Euro, insgesamt aber nicht mehr als 4.500 EUR im Zeitraum des verlängerten Förderzeiraums erhalten. Die „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige kann nur direkt beantragt werden (gesonderte FAQ „Neustarthilfe“).
Leistungen aus der bisherigen Überbrückungshilfe werden angerechnet. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, können aber für die Monate November und Dezember 2020 keine Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen.
Die Überbrückungshilfe III wurde inzwischen unter dem Namen "Überbrückungshilfe III Plus" bis Dezember 2021 verlängert. Und wird nun als ''Überbrückungshilfe IV bis 30.06.2022 verlängert.
Was wird gefördert?
Je nach Höhe des Umsatzeinbruches können dabei 40 Prozent (bei mind. 30 % Umsatzeinbruch), 60 Prozent (bei 50 bis 70 Prozent Umsatzeinbruch) oder 100 Prozent der Fixkosten (bei mehr als 70% Umsatzeinbruch) erstattet werden - maximal aber 10 Millionen Euro pro Monat und insgesamt maximal 52 Mio.€. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Wenn Unternehmen durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durch Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung nach Nr. 1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalog erhalten.
Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.
Wie wird gefördert?
Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.
Alle Infos zum Registrierungs- und Anmeldeverfahren für prüfende Dritte finden Sie hier.
Die Plattform zur Antragsstellung finden Sie hier.
Für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31.12.2022 verlängert
weitere Informationen
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier.
Neu:
- auch größere Unternehmen haben Anspruch
- Erhöhung des Förderhöchstbetrags
- mehr Fixkosten sind erstattungsfähig: auch die Umsetzung von Hygienekonzepten
- Zusatzregelungen für Reisebranche, Kultur und Veranstaltungsbranche, Einzelhandel und pyrotechnische Industrie
- zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die in mindestens drei Monaten zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben. Die Höhe des Zuschusses ist nach Anzahl der betroffenen Monate gegliedert: 3. Monat 25 %; 4. Monat 35%; 5. und jeder weitere Monat 40 %
Arbeit und Ausbildung
Ausbildung
Ausbildungsförderung
Hier gibt es sowohl vom Bund als auch vom Land attraktive Fördermöglichkeiten:
- Azubi Transfer (Land BW)- Ausbildung fortsetzen: Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs mit einer Prämie von 1.200 Euro für jeden übernommenen Auszubildenden.
- Azubi im Verbund (Land BW) - Ausbildung teilen: Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb. Die Dauer der Ausbildung in diesem Betrieb muss mindestens 20 Wochen betragen. Zuschuss in Höhe von einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz ("Prämie") bzw. 1.000 Euro für Verbundausbildung, wenn der Partnerbetrieb eine Bildungseinrichtung ist und die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen beträgt. Zuschuss in Höhe von einmalig 1.000 Euro pro Ausbildungsplatz („Prämie“) bei Kurzarbeit im Stammbetrieb, wenn die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb und der Kurzarbeit mindestens 4 Wochen beträgt.
- Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen) Bund: Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro, für nach dem 16.02.2021 abgeschlossene Ausbildungsverträge 4000€ (nach Abschluss der Probezeit).
- Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen) Bund: ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro und für nach dem 16.02.2021 abgeschlossenen Verträge 6000€ (nach Abschluss der Probezeit).
- Vermeidung von Kurzarbeit Bund: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
- Auftrags- und Verbundausbildung Bund: Wenn KMU die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen und dafür eine Prämie von bis zu 8.100 Euro je Auszubildender bzw. Auszubildendem erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern. Die Mindestzeit um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können beträgt vier Wochen.
- Übernahmeprämie Bund: KMU, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, können je Auszubildender bzw. Auszubildendem eine Prämie von 6.000 Euro erhalten.
digitales Lernen in der Ausbildung
Die digitalen Lernpakete der DIHK_Bildungs GmbH finden Sie hier.
Kurzarbeitergeld
Flexibilisierung Kurzarbeitergeld
Unternehmen mit mindestens einem*r Mitarbeiter*in können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden pauschal zu 50 Prozent oder 100 Prozent erstattet.
Arbeitgeber*innen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft Mitarbeiter*innen zu halten. Das Kurzarbeitergeld wird ab dem 4. Monat für jene erhöht werden, deren reguläre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit entfällt. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter*innen werden außerdem ausgeweitet. Sie können ab 01.05.2020 in allen Berufen bis zu ihrer früheren Nettoverdienst-Grenze hinzuverdienen. Dieser erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ist bis Ende 2021 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unternehmen müssen im Bedarfsfall zunächst Kurzarbeit anzeigen, bevor sie sie beantragen. Dies geschieht bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder online über das Online-Portal „meine eServices“, wenn das Unternehmen bereits einen Account für das Portal hat.
In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von sechs Wochen oder 30 Arbeitstagen. Geringfügig Beschäftigte erhalten kein Kurzarbeitergeld.
Grundsätzlich gilt, dass Kurzarbeitergeld für zwölf Monate bezogen werden kann. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Vorraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen gibt die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
alle Veränderungen können Sie hier einsehen. Die veränderten Regelungen wurden bis zum 31.12.2021 verlängert.
Infos zum Kurzarbeitergeld
Finden Sie bei der Handwerkskammer und bei der Bundesagentur für Arbeit.
Ein FAQ finden Sie hier.
Kredite
Übersicht über Liquiditätshilfen
Übersicht über Liquiditätshilfen
Eine Übersicht über Kredite bietet die IHK.
Bonitätsnachweis
kostenloser Bonitätsnachweis von Creditreform
Voraussetzung für die Bewilligung des Darlehens ist der Nachweis, dass das Unternehmen vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund war und aufgrund der Folgen in Schieflage geraten ist.
Creditreform möchte betroffenen Unternehmen genau bei diesem Punkt helfen und stellt dafür eine spezielle, kostenfreie Bonitätsauskunft zur Verfügung. Diese weist mittels Bonitätsindex nach, wie sich die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens bis zum 31.12.2019 entwickelt hat.
Milliarden-Hilfskredite für Betriebe und Unternehmen
Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW (Hotline siehe unten) wenden.
Landesprogramm Liquiditätskredit L-Bank
Hier finden Sie alle Informationen zur Corona-Hilfe.
KfW
Die KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen finden Sie hier.
Eine Übersicht der Kreissparkasse über die Corona-Hilfen der KfW finden Sie hier. (573,3 KiB)
Eine Übersicht über die verschiedenen Konditionen der KfW finden Sie hier. (112,3 KiB)
Bürgschaften
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann schnell und kostenfrei über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Liquiditätskredit und Liquiditätskredit+
Liquiditätskredit
Was wird gefördert?
Mit dem Liquiditätskredit der L-Bank werden Mittel f. Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen zur Verfügung gestellt-
Wer wird gefördert?
Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige (in der Regel bis 500 Beschäftigte). Betriebe im primären Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) kommen für den Liquiditätskredit nicht in Frage
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Umfang von 10.000- 5 Mio. €. Sie kann entweder über die Hausbank oder direkt bei der L-Bank beantragt werden.
Liquiditätskredit+
Was wird gefördert?
Der Liquiditätskredit+ steht für Unternehmen, bei denen durch die Coronakrise ein Liquiditätsbedarf entstanden ist zur Verfügung
Wer wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigte, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 15% gegenüber dem Referenzjahr 2019 belegen können.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens in Höhe von 10.000-5Mio. €, mit einer Option für einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 300.000 €. Es gibt auch die Option auf eine Bürgschaft mit bis zu 90%; es ist zwar auch eine höhere Bürgschaft möglich, allerdings kann dann kein Tilgungszuschuss mehr gewährt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Liquiditätskredit und dem Liquiditätskredit+ finden Sie hier.
Branchenspezifische Übersichten
Automobilwirtschaft
Die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) hat Hilfsangebote für Unternehmen verschiedenster Branchen zusammengestellt und aktualisiert diese laufend. Informationen für die Automobilwirtschaft finden Sie hier.
Einzelhandel
Gastronomie
FAQ des DEHOGA zur neuen Corona-VO
Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen für die Gastronomie finden Sie hier.
Informationen zu Corona-Hilfen für Gastronomen
Informationen zu Corona-Hilfen für Gastronomen finden sie weiter oben unter "Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe" unter dem Stichpunkt "Corona-Hilfen Land BW".
Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
siehe unter Solo-Selbstständige
Gesundheitswirtschaft
Corona Kooperationsbörse Gesundheitswirtschaft
Unternehmen können hier ihre Expertise anbieten und Gesuche einstellen.
Gründung
Informationen auf Startup-bb.de
https://www.startup-bb.de/corona-wirtschaftshilfen/
Informationen der Gründerplattform
Hilfestellung bei Gründungen in der Krisenzeit sind hier zu finden.
Mittel für Startups
Die Landesregierung vergibt mit ihrem Landesprogramm Start-up BW Pro-Tect Mittel für Startups in der Krise. Das Hilfsprogramm wird bis 31. Dezember 2021 verlängert und zudem um fünf Millionen Euro aufgestockt.
Unterstützungspaket für Startups
Die Bundesregierung hat ein finanzielles Unterstützungspaket speziell für Start-Ups und kleine mittelständische Unternehmen mit zukunftsweisenden Geschäftsmodellen beschlossen. Das Paket besteht aus zwei Säulen.
Säule 1: Corona Matching Fazilität
KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) stellen privaten Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die Corona Matching Fazilität (CMF) zur Verfügung. Damit soll sichergestellt werden, dass junge innovative Unternehmen auch während der Corona-Pandemie Zugang zu Wagniskapital bekommen und somit ihren Wachstumskurs fortsetzen können. Weitere Informationen zur CMF findet ihr auf den Webseiten von KfW Capital und des EIF. Daneben können die Mittel aus dem 2-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket über die beiden öffentlichen Wagniskapitalfonds High-Tech Gründerfonds (HTGF) und coparion sowie über das Finanzierungsprogramm ERP-Startfonds direkt in Start-ups investiert werden.
Säule 2: Start-ups und kleine Mittelständler ohne Zugang zu Säule 1
Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang zu Säule 1 haben, stellt die KfW im Auftrag des Bundes den Förderinstituten der Bundesländer (LFI) haftungsfreigestellte Globaldarlehen zur Verfügung, mit denen bestehende und neue Förderprogramme der LFI anteilig refinanziert und so Mezzanin- und Beteiligungsfinanzierungen bereitgestellt werden können. Dazu können die LFI weitere Intermediäre einbinden, wie zum Beispiel Family Offices, Business Angels oder die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder. Die Anträge sind beim jeweiligen LFI zu stellen. Weitere Informationen findet ihr hier. Das Maßnahmenpaket wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Handwerk
Handwerkskammer Region Stuttgart
Informationen (Häufig gestellte Fragen) aus dem Handwerk finden Sie hier.
Webinare finden Sie hier.
Für handwerkliche Arbeiten beim Kunden oder auf einer Baustelle gelten die entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte.
Schutzmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst
Informationen dazu sind hier zu finden.
Immobilienwirtschaft
Webinare der Heuer Dialog GmbH
finden Sie hier.
Kunst, Kultur, Kreativ- und Filmwirtschaft
Öffnungen im Bereich Kulturveranstaltungen und Kinos
Es gelten die Bestimmungen der aktuellen Corona VO.
Übersicht Hilfen für Kunst und Kultur
Eine Übersicht finden Sie hier.
Hilfen für Kunst und Kultur, Nothilfefonds
Informationen finden Sie hier.
Auf der Website der MFG werden laufend aktualisiert Informationen eingestellt. Hier können Sie Infos zu Verdienstausfällen, Kurzarbeitergeld, Soforthilfen, Künstersozialkasse, Ausfallhonoraren oder Fördermittel erfahren. Zudem wird das Programm während der Krise vorgestellt.
Beratung der MFG
Die MFG bietet Orientierungsberatungen für Kultur- und Kreativschaffende an.
Übersicht über Hilfen
Kampagne #bwbleibtkreativ
Mit der Kampagne #bwbleibtkreativ will die MFG Baden-Württemberg Austausch und Unterstützung in Krisenzeiten bieten, inspirieren und Neues entwickeln – im Schulterschluss mit Partnern und den Kreativen im Land
Maßnahmen und Hilfsprogramme
Unterstützung und weiter Infos gibt es hier
und hier.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ fördert in der zweiten Runde explizit Innovationsprojekte (und –netzwerke) von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Somit hat die von der Corona-Krise gebeutelte Branche die Möglichkeit auf eine nötige finanzielle Unterstützung ihrer Innovationen. Ein einfach gehaltenes Einreichverfahren und ein geringer Verwaltungsaufwand erleichtert die Antragstellung für das Innovationsprogramm.
Die GEMA hat Nothilfe-Programme aufgestellt.
Neustart Kultur
Das milliardenschwere Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
Infos dazu finden Sie hier.
Weitere mögliche Hilfe für Künstler finden Sie hier.
Schausteller, Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche
neu: Sonderfonds zur Ausfallabsicherung von Messen und Ausstellungen
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium gibt den Start des Sonderfonds zur Ausfallabsicherung von Messen und Ausstellungen bekannt. Damit wird ein Absicherungsmechanismus geschaffen, der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen ähnlich einer Versicherung gegen das Risiko einer Absage aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichern soll.
Berücksichtigungsfähig sind Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022. Die Messe oder Ausstellung muss dabei vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden. Registrierungen können bereits seit dem 25. Oktober 2021 vorgenommen werden.
Weitere Details zur Registrierung und Antragstellung finden Sie auf der Plattform www.sonderfonds-messe.de
Landwirtschaft
Darlehen
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus bereit. Die Hilfen können von den Unternehmen bei Ihrer jeweiligen Hausbank beantragt werden. Die Programmbedingungen sind unter hier abrufbar.
Erntehilfe
Unter www.daslandhilft.de können sich Bürgerinnen und Bürger melden, die den Bauern unter die Arme greifen wollen. Das Land ist Partner der Aktion und wird diese unterstützen.
Sportvereine
Corona-Hilfen für Sportvereine
Wer wird gefördert?
Die Möglichkeit einer Förderung durch das Soforthilfeprogramm für Sportvereine des Landes Baden-Württemberg wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Übungsleiterzuschüsse auf Basis der geleisteten Stunden im Referenzjahr 2019. Es muss kein Nachweis übertatsächlich geleistete Stunden im Jahr 2021 erbracht werden.
Wie wird gefördert?
Das Land zahlt die geförderten Übungsleiterzuschüsse über die Sportbünde aus.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Tourismus
Kampagne "Ab in den Süden"
Anlässlich der bevorstehenden Öffnungen im Bereich des Tourismus hat die Tourismus- Marketing GmbH Baden Württemberg (TMBW) eine Restart-Kampagne unter dem Motto „Ab Richtung Süden“ initiiert. Damit soll der Tourismus in Süddeutschland gestärkt und den in der Corona-Krise leidenden Betrieben in der Branche ausgeholfen werden. Während der Laufzeit der Kampagne, die sich voraussichtlich bis September ziehen wird, werden vor allem digitale Anzeigen auf den Endgeräten von Privatpersonen, geschaltet werden.
Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier.
Tourismusfinanzierung Plus
Wer wird gefördert?
Die Tourismusfinanzierung Plus richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe.
Was wird gefördert?
Das Förderdarlehen „Tourismusfinanzierung Plus“ der L-Bank soll die Investitionsbereitschaft des Gastgewerbes stärken, um die Betriebe beim „Restart“ nach der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Und Sie können ab dem 1. Oktober gleichzeitig von einem Tilgungszuschuss für das Darlehen profitieren.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Förderdarlehens. Zusätzlich stellt die Landesregierung 8 Millionen € für Tilgungszuschüsse zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Vergnügungsstätten
Verkehrsunternehmen
Informationen der IHK für diese Branche finden Sie hier.
Stabilisierungshilfe Bustouristik
Achtung: Das Corona-Förderprogramm ‚Stabilisierungshilfe Bustouristik‘ wird im Jahr 2021 fortgesetzt.
Reisebusunternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind, können Hilfsgelder in Anspruch nehmen. Unternehmen können einen einmaligen Zuschuss zweckgebunden pro Reisebus in Höhe von bis zu 18.750 Euro beantragen. Zusätzlich kann ein Öko-Bonus in Abhängigkeit der jeweiligen Schadstoffklasse des beantragten Busses gewährt werden. Soforthilfen oder das Bundesprogramm Bustouristik müssen nicht verrechnet werden. Der Förderzeitraum gilt von September bis einschließlich Dezember 2020. Für den Zeitraum 01.01.2021–14.02.2021 können ebenfalls Anträge gestellt werden. Die Anträge werden bei der L-Bank gestellt und chronologisch in der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs beschieden.
Antragsformulare und Merkblätter können auf der Seite der L-Bank abgerufen werden.
neue Inhalte: Hotlines und Beraterkontakte
Allgemeine Unternehmerfragen
Merkblatt des Landes BW
mit Ansprechpartnern und einer Übersicht über alle Hilfen finden Sie hier.
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr):
030 12002-1031 / -1032
Chatbot COREY
Beantwortet Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg – zu Infektionszahlen, der Rechtsverordnung und vielem mehr. Sie finden ihn hier.
Corona Ansprechpartner für Unternehmen
listet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg auf.
Krisenberatung Corona BW
Ziel des Programms ist es, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Land mit einer Krisenberatung dabei zu unterstützen. Hier können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bei vier Beratungsdiensten informieren und je nach Bedarf die kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten. Das Hilfsprogramm wird bis zum Ende Juni 2022 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der vier Beratungsdiensten:
Krisen-Hotline der IHK Region Stuttgart
Die Hotline ist Mo bis Do von 8.30 Uhr bis 16.30 und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
0711 2005-1677
Hier berät Sie ein Team aus mehr als 30 Fachexperten unterschiedlicher Fachbereiche zu aktuellen Fragen. Zum Beispiel zu Kurzarbeitergeld, Schließungen im Handel, Absage der Ausbildungsprüfungen, Liquiditätsengpässen, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und vieles mehr. Fragen können auch an die E-Mail-Adresse corona-hilfe@stuttgart.ihk.de geschickt werden. Die IHK beantwortet diese spätestens am Folgetag.
Senioren der Wirtschaft
Die Senioren der Wirtschaft unterstützen Sie in der Corona-Krise. Sie arbeiten ehrenamtlich. Die etwa 50 Mitglieder in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind ehemalige Unternehmer und Führungskräfte im aktiven Ruhestand.
Sie beraten Sie kurzfristig und begleiten Sie bei Bedarf auch längerfristig, damit Sie:
- Ihre Liquidität verbessern,
- Ihre Einnahmen halten oder steigern,
- Ihre Ausgaben reduzieren,
- Staatliche Unterstützung nutzen,
- Ihr Unternehmen restrukturieren können.
Ihr(e) persönliche(r) Berater(in) unterstützt Sie vertraulich und bereitet mit Ihnen ggf. auch Bankgespräche vor.
So lange keine persönlichen Treffen stattfinden können, steht sie/er telefonisch oder unter Nutzung von Online-Werkzeugen für Sie zur Verfügung.
Stellen Sie einfach eine Beratungsanfrage hier: Beratungsanfrage - Senioren der Wirtschaft (senioren-der-wirtschaft.de)
Beratung Kreativwirtschaft und Kultureinrichtungen
Finanzierung
KfW
Hotline der KfW: Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr
0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
L-Bank: bei Bürgschaften und Bankdarlehen
Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr
0711 122-2999
buergschaften@l-bank.de
Hotline der L-Bank Wirtschaftsförderung
Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote zu Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen informieren wollen, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr wenden:
0711 122-2345
wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Fördermittel
Gründung Startup BW
Kurzarbeitergeld Bundesagentur für Arbeit
Landwirtschaft L-Bank
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Infoseiten und Ansprechpartner der Wirtschaftsförderungen der Städte und Gemeinden
Böblingen
Herrenberg
Sindelfingen
Leonberg
Magstadt
Renningen
https://www.renningen.de/de/wirtschaft-verkehr/wirtschaftsfoerderung/aktuelles
Zudem gibt es die hilfreiche Seite des GHV Renningen.
Schönaich
Weil der Stadt
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
Informationen der regionalen Wirtschaftsförderung finden Sie hier: https://wrs.region-stuttgart.de/informationen-zu-corona.html
neu Unterstützungsangebot Senioren der Wirtschaft
Senioren der Wirtschaft
Die Senioren der Wirtschaft unterstützen Sie in der Corona-Krise. Sie arbeiten ehrenamtlich. Die etwa 50 Mitglieder in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind ehemalige Unternehmer und Führungskräfte im aktiven Ruhestand.
Sie beraten Sie kurzfristig und begleiten Sie bei Bedarf auch längerfristig, damit Sie:
- Ihre Liquidität verbessern,
- Ihre Einnahmen halten oder steigern,
- Ihre Ausgaben reduzieren,
- Staatliche Unterstützung nutzen,
- Ihr Unternehmen restrukturieren können.
Ihr(e) persönliche(r) Berater(in) unterstützt Sie vertraulich und bereitet mit Ihnen ggf. auch Bankgespräche vor.
So lange keine persönlichen Treffen stattfinden können, steht sie/er telefonisch oder unter Nutzung von Online-Werkzeugen für Sie zur Verfügung.
Stellen Sie einfach eine Beratungsanfrage hier: https://www.senioren-der-wirtschaft.de/service/