Mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien
Übergeordnete Prüfung der Region erleichtert Verfahren für die darin liegenden Gebiete
Landrat Roland Bernhard:“ Wir begrüßen diese Beschleunigung!“

Der Ausbau der Wind- und Solarenergie hat angezogen, ist aber noch weit von dem Tempo entfernt, das erforderlich ist, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Die EU-Notfallverordnung schafft nun wesentliche Rahmenbedingungen, um den Ausbau der Wind- und Solarenergie voranzutreiben. Verfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE-Ausbau) und der Stromnetze werden beschleunigt.
Bundesländer und Genehmigungsbehörden haben nun die gesetzlichen Grundlagen, um den EE-Ausbau, insbesondere den Windkraftausbau voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Die Regelungen gelten u.a. für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren und PV-Freiflächenanlagen können von den Erleichterungen profitieren.
Ein konkretes Beispiel ist: In Gebieten, in denen eine Strategische Umweltprüfung erfolgt ist, entfällt die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung. Um artenschutzrechtliche Belange zu wahren, wird aber sichergestellt, dass angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden; anderenfalls müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten. Bei PV-Anlagen ist immer auch eine artenschutz-rechtliche Prüfung durchzuführen.
„Wir begrüßen diese Regelungen des Bundes, weil durch sie der dringend erforderliche EE-Ausbau beschleunigt wird“, betont Landrat Roland Bernhard. „Wir hoffen, dass die Strategische Umweltprüfung zügig für die Region Stuttgart erfolgt, so dass die vereinfachten Verfahren dann hier möglich sind.“
Auch für weitere Verfahren regelt die Verordnung beschleunigte Verfahren. So dürfen Genehmigungsverfahren für die Installation von definierten Solarenergieanlagen nicht mehr länger als drei Monate dauern. Für Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion, d.h. die beantragte Anlage gilt nach einem Monat automatisch als genehmigt, wenn die Behörde nicht reagiert. Bei Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW, werden die Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf einen Monat begrenzt, bei Erdwärmepumpen auf drei Monate. Zudem soll ein Anschlussrecht für Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch etabliert werden.