Landkreis sucht Jugendschöffen – machen Sie mit

Gerichtshammer

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Landkreis Böblingen insgesamt 96 Jugendschöffen. Jeweils 46 Frauen und Männer aus dem Amtsgerichtsbezirk Böblingen sowie 2 Frauen und Männer aus dem Amtsgerichtsbezirk Leonberg, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles und unverzichtbares Element unseres demokratischen Rechtsstaates. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern die Urteile in Jugendstrafverfahren.

Gesucht werden aktuell noch Bewerberinnen und Bewerber, die im Amtsgerichtsbezirk Böblingen wohnen. Zum Amtsgerichtsbezirk Böblingen zählen alle Städte und Gemeinden des Kreises ohne Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach, die den Amtsgerichtsbezirk Leonberg bilden. Für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gelten dabei bestimmte Voraussetzungen. Neben der deutschen Staatsangehörigkeit muss beispielsweise der Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Böblingen liegen. Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am Montag, 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt sein beziehungsweise das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus ist die persönliche Eignung der Schöffinnen und Schöffen ein Kriterium. Das Amt verlangt von den gewählten Personen in hohem Maße Unparteilichkeit und Urteilsreife. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 19. Juni 2023 an die Geschäftsstelle Kreistag des Landratsamtes Böblingen, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, E-Mail: geschaeftsstelle-kt@lrabb.de. Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Pressestelle
Parkstraße 16
71034 Böblingen

E-Mail: pressestelle@lrabb.de

Simone Hotz

Simone Hotz
Dez 4 Bauen und Umwelt, Regionalentwicklung
Tel: 0 70 31 / 663 - 12 04
E-Mail: s.hotz@lrabb.de

Benjamin Lutsch

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Dez 3 Verkehr und Ordnung, AWB, Restmüllheizkraftwerk
Tel: 0 70 31 / 663 - 16 19
E-Mail: b.lutsch@lrabb.de

Rebecca Kottmann

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Dez 1 Steuerung und Service, Dez 2 Jugend und Soziales
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E-Mail: r.kottmann@lrabb.de

Elena Kopp

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