Impftermine für das KIZ Sindelfingen können aktuell noch nicht vereinbart werden!
- Zahlen und Grafiken aus dem Landkreis hier im Dashboard. (Mobile-Ansicht)
- Hier geht’s zu den Zahlen des Landes
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen.
Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Allgemeinverfügung des Landkreises Böblingen
Die CoronaAV Betretungsverbot wir hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Böblingen notbekanntgemacht gemäß § 1 Abs. 5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisordnung (DVO LKrO). Sie tritt am Mittwoch, den 04.11.2020 in Kraft.
- CoronaAV Betretungsverbot (241,9 KiB)
Schnelltestzentren im Landkreis Böblingen
Letzte Pressemeldungen zu Corona
Kontaktpersonen und Quarantäne
Kontaktpersonen und Quarantäne
Kategorie 1 (Höheres Infektionsrisiko)
- Person hatte mindestens 15 Minuten „face to face“-Kontakt
- Längere Exposition in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole (Aufenthalt mit einem Infizierten über einen längeren Zeitraum in einem engen oder schlecht gelüfteten Raum, beispielsweise bei Veranstaltungen oder beim Sport)
- Direkter Kontakt zu Sekreten
Für diese Personen gilt:
- Begeben Sie sich, entsprechend der neuen Corona-Verordnung Absonderung, in Quarantäne.
- Die häusliche Quarantäne beträgt, neu ab 2.12.2020, einheitlich 10 Tage (ab dem letzten Kontakt zur infizierten Person)
- Achten Sie bei sich auf das Auftreten von Symptomen und wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Hausarzt.
Kategorie 2 (Geringeres Infektionsrisiko)
- Personen mit weniger als 15 Minuten „face to face“-Kontakt.
- Keine längere Exposition in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole.
Für diese Personen gilt:
- Reduzieren Sie Ihre Kontakte für einen Zeitraum von 14 Tagen.
- Sollten Sie den Verdacht auf Symptome hegen, melden Sie sich umgehend beim Gesundheitsamt bzw. suchen Sie einen Arzt auf!
Merkblatt Quarantäne und Isolation (1,436 MiB)
Informationen Schulen / Kitas
Informationen Schulen / Kitas
Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg bleiben geschlossen (Pressemeldung des Landes)
Für Kitas und Grundschulen gilt:
Grundschulen und Kitas haben keine Maskenpflicht und die Einhaltung der Hygieneregeln (bspw. insbesondere Abstand) ist nicht gewährleistet. Daher geht im Fall eines positiven Falls in diesen Einrichtungen die gesamte Gruppe oder Klasse inkl. Lehrkraft wie bisher in Quarantäne.
Für weiterführende Schulen gilt:
- Pressemeldung zur veränderten Strategie
Im Fall einer Infektion werden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse nach Bekanntwerden eines Corona-Falls nach Hause geschickt. Anhand der Sitzpläne und sonstiger Informationen wird dann differenziert, wer als K1-Kontakt gilt und in Quarantäne muss. Die Entscheidungskompetenz im Einzelfall liegt beim Gesundheitsamt. So können im Rahmen der Einstufung auch Dinge Berücksichtigung finden wie z.B. Sportunterricht oder falls Hygienekonzepte nicht eingehalten wurden. Bei allen, die näheren Kontakt hatten, wird die Quarantäne angeordnet und derzeit noch ein Test angeboten. Bei allen, die Symptome zeigen oder als besonders vulnerabel einzustufen sind, werden Tests gemacht.Lehrer müssen nicht zwingend in Quarantäne, wenn sie eine Klasse unterrichtet haben, in der ein Schüler positiv getestet wurde. Denn durch das konsequente Umsetzen der Hygieneregeln sind sie seltener als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen. Voraussetzung ist das Einhalten der Hygienekonzepte und das konsequente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Weitere Kontakte, z.B. im Lehrerzimmer, werden bei den Entscheidungen auch mit berücksichtigt.Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Testungen ganzer Klassen sehr selten weitere positive Fälle aufgetreten sind. Eine Untersuchung des Landesgesundheitsamts ergab zudem, dass sich Schülerinnen und Schüler meist nicht in der Schule anstecken, sondern wenn, dann in der Freizeit oder im Familienverbund.
Besuche in Krankenhäusern und Heimen
Besuche in Krankenhäusern und Heimen
Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Für Beschäftigte und Besucher gilt künftig eine konsequente Testpflicht. Eine entsprechende Regelung hat die Landesregierung in die Corona-Verordnung aufgenommen.Dagegen gab es bei Besuchen in den Krankenhäusern nochmals eine Änderung. Dort ist ein negatives Corona-Testergebnis nicht mehr verpflichtend.
- Land verstärkt Schutz in Alten- und Pflegeheimen (390,2 KiB)
- Pressemeldung Klinikverbund Südwest (223,8 KiB)
Reise-Infos
Reise-Infos
Ab 18. Januar 2021 gelten erneut neue Regelungen rund um Einreise-Quarantäne und Testung. Die Regeln zur Testung und digitalen Anmeldung bei der Einreise aus Risikogebieten sind nun bundeseinheitlich festgelegt.
Antworten auf häufige Fragen von Reiserückkehrern aus Risikogebieten beantwortet das Land hier.
Hilfsangebote im Landkreis
Hilfsangebote im Landkreis
Flyer „SOS-Kontakt“
Beratung und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie in Konfliktsituationen
Psychologische Beratungsstellen mit geändertem Angebot. Mehr lesen
Kontaktdaten der vier psychologischen Beratungsstellen im Landkreis Böblingen:
Hier finden Sie eine Liste der Hilfsangebote in den Städten und Gemeinden im Landkreis. Wir übernehmen an dieser Stelle keine Garantie, ob diese Angebote aktuell noch bestehen.
Wirtschaftliche Hilfen
Wirtschaftliche Hilfen
Die Wirtschaftsförderung hat relevante Informationen für Unternehmen zusammengetragen. Neben der Nennung wichtiger Hotlines, geben wir Ihnen hier auch Informationen der Landes- und Bundesregierung, der IHK Region Stuttgart, der KfW, der L-Bank und der Förderdatenbank wieder.
Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz (PDF) (44,7 KiB)
Laufend aktualisiert
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Antragsstellung sowie die Bearbeitung der Anträge für Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz werden über ein elektronisches Online-Verfahren abgewickelt.
Die Anträge können über die Website www.ifsg-online.de gestellt werden. Auf dieser Webseite finden sich auch weitere nützliche Informationen zu Antragstellung und Entschädigungsleistungen.
Für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach §§ 56, 57 und 58 IfSG sind die Regierungspräsidien zuständige Behörde.
Laufend aktualisiert
Informationen in mehreren Sprachen und für Menschen mit Behinderung
Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus in Leichter Sprache
Informationen zur Pflege und häuslicher Betreuung
Informationen finden Sie hier in Form einer FAQ-Sammlung.
Verfügbar sind die Informationen neben Deutsch in den Sprachen Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Tschechisch, Kroatisch, Ungarisch und Litauisch.
Informationen in mehreren Sprachen
Informationen über aktuelle Maßnahmen in verschiedenen Sprachen /
Information regarding current measures in different languages:
- arabisch (1,159 MiB)
- englisch (621,6 KiB)
- französisch (631,5 KiB)
- italienisch (601,3 KiB)
- polnisch (711,4 KiB)
- russisch (823,1 KiB)
- türkisch (719,2 KiB)
Leichte Sprache
- Plakat zum Umgang mit dem Coronavirus (PDF in Leichter Sprache)
- Informationen zur Corona-Lage (438,3 KiB)
- Info zu Kontaktverbot in einfacher Sprache
arabisch (121,1 KiB)
deutsch (71,6 KiB)
englisch (92,1 KiB)
französisch (94,8 KiB)
persisch (144,1 KiB)
Links für Menschen mit Behinderung
- Tipps vom Virologen
Für blinde und sehbehinderte Menschen - Informationen in Gebärdensprache
Videos des Gesundheitsministeriums in Gebärdensprache
Weitere Links
- Sozialministerium Baden-Württemberg mit Rechtsverordnung der Landesregierung
Hinweisen für Bildungseinrichtungen sowie weiteren Informationsmaterialien in mehreren Sprachen - Informationen in Leichter Sprache
Link zum Bundesgesundheitsminitsterium - Integrationsbeauftragte der Bundesregierung
Die Informationen über Corona-Virus, Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen sind in 15 Sprachen abrufbar - Verhaltensregeln Mehrsprachig auf zeitgenössische Art und Weise
In einem Video des schweizerischen roten Kreuzes wird mehrsprachig und auf zeitgenössische Art und Weise auf das Virus und die entsprechenden Verhaltensregeln hingewiesen. - Ethmomedizinisches Zentrum in Hannover
Informationen und praktische Hinweise in verschiedenen Sprachen
Infoblatt zum Coronavirus
- albanisch (109,9 KiB)
- arabisch (221,3 KiB)
- deutsch (84 KiB)
- englisch (95,8 KiB)
- farsi (109,2 KiB)
- griechisch (142,5 KiB)
- italienisch (45,8 KiB)
- kroatisch (418,4 KiB)
- kurdisch (176,1 KiB)
- persisch (119,9 KiB)
- polnisch (813,1 KiB)
- rumänisch (157,5 KiB)
- russisch (124,9 KiB)
- spanisch (418,4 KiB)
- türkisch (162,6 KiB)
- ungarisch (714,9 KiB)
Infoplakat mit je 4 Sprachen
Für die Lesbarkeit ist ein Ausdruck mindestens im DIN A3 Format erforderlich.
- Russisch, Rumänisch, Englisch, Spanisch (854,1 KiB)
- Griechisch,Türkisch,Kurdisch,Persisch (967 KiB)
- Arabisch, Farsi, Italienisch, Kroatisch (888,2 KiB)
Laufend aktualisiert
Die CORONA-WARN-APPZum kostenlosen Download der App: App-Store oder Google-Play-StoreAlle weiteren Informationen finden sich hier.