Änderung der Kennzeichen auf Wunsch / Umkennzeichnung

(§ 8 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV)

Der Fahrzeughalter kann bei einem zugelassenen Fahrzeug mit BB- oder LEO-Kennzeichen seine Erkennungsnummer jederzeit  ändern. Weitere Hinweise hier

Erforderliche Unterlagen:

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass i.V.m. Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 12,80 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • ggfs. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • vorhandene Kennzeichen
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (nach §29 STVZO)

Werden benötigte Unterlagen elektronisch mitgeführt, so dass in der Zulassungsstelle vor der Bearbeitung noch ein Versand per E-Mail und ein Ausdruck erforderlich wird, erheben wir für den zusätzlichen Aufwand eine Gebühr von 12,80 € ja angefangener Viertelstunde.

Die Gebühr kann sich im Einzelfall erhöhen. Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 € erhoben. Die Gebühr für die Kfz-Schilder ist nicht in diesem Preis enthalten, sondern kann direkt beim Schilderhersteller erfragt werden.