Rote Dauerkennzeichen für Händler (BB-06...)         

Rote Dauerkennzeichen Foto

Hinweise:

  • Rote Kennzeichen können durch die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für unterschiedliche Fahrzeuge zugeteilt werden. Der Halter erhält ein besonderes Fahrzeugscheinheft und muss für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite im Fahrzeugscheinheft ausfüllen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen.
  • Die Zuteilung bzw. Verlängerung von roten Kennzeichen wird in der Regel für 6 Monate befristet. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
  • Sofern eine Verlängerung der 06-Kennzeichen erst nach Ablauf der Befristung beantragt wird, ist diese nicht mehr möglich. Die im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeicherten Daten sind durch Zeitablauf gelöscht und das derzeitige Kennzeichen ist für 18 Monate gesperrt.
  • Rote Kennzeichen müssen am Fahrzeug nicht fest angebracht sein.
  • Rote Kennzeichen dürfen Dritten nicht zu deren betrieblichen Verwendung überlassen werden.
  • Fahrten zur Anregung der Kauflust sind nicht gestattet
  • Um die Zuverlässigkeit der Halter zu überprüfen, werden von der Zulassungsbehörde verschiedene Anfragen (Polizei, Kraftfahrt-Bundesamt usw.) eingeholt.
  • Die Bearbeitungszeit bei Antragsabgabe dauert ca. 6 bis 8 Wochen.
  • Mehr Infos zur Rote Dauerkennzeichen für Händler finden Sie hier

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass i.V.m. Meldebestätigung (Wohnort außerhalb Landkreis BB)
    (gegen eine Gebühr von 12,80 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Ausweis von der Verantwortlichen Person für das Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung und Vollmacht finden Sie hier
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Behördlich) (beim Rathaus beantragen, mit direkter Zusendung an die Zulassungsstelle) 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • ggf. Vollmacht für Vertreter und dessen Personalausweis oder Reisepass
  • 7-stellige eVB-Nummer von der Versicherung für rote Kennzeichen 
  • Antrag (PDF, 82,5 KiB) zur Erteilung des roten Dauerkennzeichens
  • Nachweis über Stellplätze/Mietvertrag

Rechtsgrundlage:

  • § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
  • § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten