Neue Zulassungsdokumente

Seit dem 01. Oktober 2005 werden bei der Zulassung von Fahrzeugen neue, nach einer EU-Richtlinie  harmonisierte Zulassungsdokumente ausgestellt. Der bisherige Fahrzeugschein ist durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil Il ersetzt worden.

Wichtig für Sie als Fahrzeughalter / in:

Der bisherige Fahrzeugschein und auch der -brief behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sobald eine technische Änderung, eine Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung oder ein Halterwechsel erfolgt, werden die alten gegen die neuen Papiere ausgetauscht. Dieser Umtausch ist zwingend vorgeschrieben; lediglich bei einer Adressänderung kann der alte Fahrzeugschein noch berichtigt werden. Bringen Sie also immer Ihren Fahrzeugschein und auch den Fahrzeugbrief mit. Außerdem gibt es seit dem 01. Oktober 2005 bei Abmeldung eines Fahrzeugs keine Abmeldebescheinigung mehr. Die Stilllegung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Diese Zulassungsbescheinigung Teil I legen Sie dann zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Wiederanmeldung vor bzw. übergeben beides beim Verkauf Ihres Kfz an den Käufer.

Die neuen Dokumente bestehen aus einem einheitlichen Spezialpapier und sind besser gegen Fälschungen gesichert. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhält zusätzlich ein optisch-variables Element in der Form eines Kinegramms. Es stellt ein weiteres Sicherheitsmerkmal dar und kann durch die Polizei maschinell geprüft werden. In der Bescheinigung sind weiterhin alle wesentlichen technischen Daten aufgeführt, jedoch nicht mehr im gleichen Umfang wie im bisherigen Fahrzeugschein. So wird z. B. nur eine mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Einzelgutachten genehmigte Bereifung eingetragen. Dies gilt sowohl für die Auslieferung des Fahrzeugs als auch im späteren Gebrauch.

Die wichtigste Änderung bei der Zulassungsbescheinigung Teil II gegenüber dem bisherigen Fahrzeugbrief ist die auf zwei mögliche Eintragungen beschränkte Anzahl der Fahrzeughalter. Bereits bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs ist dann die Ausstellung einer neuen Bescheinigung erforderlich. Zudem ist die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kürzer gehalten - sie enthält nur noch die Haupt-Fahrzeugdaten.

Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeugs der Fahrzeugschein entwertet und stattdessen eine Stilllegungsbescheinigung ausgestellt. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I wird nach Eintragung der Abmeldung wieder ausgehändigt. Die Stilllegungsbescheinigung entfällt.

Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Daher muss künftig, solange noch die alten Fahrzeugpapiere vorhanden sind, bei Ausstellung eines der beiden neuen Dokumente immer auch das andere erneuert werden. Ein Nebeneinander von alten und neuen Zulassungspapieren ist nicht möglich. Dadurch erhöhen sich die Gebühren bei Zulassungen und Umschreibungen sowie bei Änderungen der Fahrzeugpapiere.