Kurzzeitkennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

Kuzzeitkennzeichen Foto

Erforderliche Unterlagen:

  • Vorraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen:
    Standort des Fahrzeuges im Landkreis Böblingen oder Hauptwohnsitz des Halters im Landkreis Böblingen
  • Bei Haltern ohne Meldeadresse in Deutschland wird ein Empfangsbevollmächtigter benötigt.

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 12,80 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • Für Firmen: Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • ggfs. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
  • 7-stellige eVB-Nummer von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung

    Eine Kopie der Dokumente ist ausreichend mit einem gültigen HU-Bericht.

Werden benötigte Unterlagen elektronisch mitgeführt, so dass in der Zulassungsstelle vor der Bearbeitung noch ein Versand per E-Mail und ein Ausdruck erforderlich wird, erheben wir für den zusätzlichen Aufwand eine Gebühr von 12,80 € je angefangener Viertelstunde.

Die Gebühr für die KFZ-Schilder ist nicht in diesem Preis enthalten, sondern kann direkt beim Schilderhersteller erfragt werden.

Hinweise:

  • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.
  • Werden Kurzzeitkennzeichen für eine Fahrt zur Erlangung einer Hauptuntersuchung oder einer Betriebserlaubnis benötigt oder liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, wird die Nutzung auf die dafür notwendigen Fahrten beschränkt:
    • Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Fahrten zur nächstgelegenden Begutachtungsstelle im Landkreis Böblingen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück.
    • Zur Erlangung einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung für Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Landkreis Böblingen oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk.
    • Wird bei der Hauptuntersuchung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reperatur festgestellter Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Landkreis Böblingen oder einem angrenzenen Zulassungsbezirk durchgeführt werden.

      Die oben stehenden Regelungen gelten nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

      Aber: Dies bedeutet nicht, dass man dieses Kurzeitkennzeichen fünf Tage lang uneingeschränkt nutzen kann, wie z.B. für Fahrten zur Arbeitsstätte, Ausflugsfahrten, Einkaufsfahrten etc.

Gültigkeitsdauer:

Höchstens 5 Tage ab Zuteilung (Ablaufdatum wird auf dem Kennzeichen vermerkt)

Sollte das Kurzzeitkennzeichen bei der anschließenden Zulassung des Fahrzeuges noch Gültigkeit haben, müssen die Kennzeichen und der besondere Fahrzeugschein der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Aussehen:

Schwarz eingerahmtes Schild mit schwarzen Buchstaben und Ziffern auf weißem Grund, gelber Balken rechts mit Gültigkeitsdatum

Entsorgung:

Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden.

Rechtsgrundlage:

gem. §16a FZV