Berichtigung  bzw. Änderung der Zulassungsbescheinigungen

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich bei:

  • Adressenänderung des Halters bei Umzug innerhalb des Landkreises Böblingen
  • Namensänderung des Halters (nur für BB- oder LEO-Kennzeichen)
  • technische Änderung  des Fahrzeugs (nur für BB- oder LEO-Kennzeichen)

Erforderliche Unterlagen:

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung und technischer Änderung erforderlich)
  • Gutachten nach § 19 StVZO (bei technischen Änderungen )

Je nach Einzelfall kann sich die Gebühr erhöhen. Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II von dem Finanzierungsinstitut an die Zulassungsbehörde übersandt werden. Für die Rücksendung wird eine zusätzliche Gebühr ihn Höhe von 10,20 € erhoben.

Weitere  Infos hier

Rechtsgrundlage:

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)