Außerbetriebsetzung

früher: vorübergehende Stilllegung und endgültige Abmeldung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • ggf. Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief ( zur Entwertung )bei Verschrottung des Fahrzeugs (PKW)
  • Kennzeichen

Die Gebühr kann sich im Einzelfall erhöhen.

Hinweise

Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Bei Bedarf kann das amtliche Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug zum Zwecke der Wiederzulassung kostenlos 12 Monate reserviert werden. 

Rechtsgrundlage

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Außerbetriebsetzung)

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Verwertungsnachweis)