Ausfuhrkennzeichen   

Ausfuhrkennzeichen Foto

Erforderliche Unterlagen:

  • Vorraussetzung für ein Ausfuhrkennzeichen:
    Bei Haltern ohne Meldeadresse in Deutschland wird ein Empfangsbevollmächtigter benötigt, dieser muss einen Hauptwohnsitz im Landkreis Böblingen besitzen
  • Meldebescheinigung der aktuellen Adresse im Ausland muss vorgelegt werden wenn die Angabe nicht im Ausweisdokument ersichtlich ist
  • Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug grundsätzlich vorgeführt werden.
    Das Fahrzeug bitte über die Steinbeisstraße direkt auf den Landratsamt Parkplatz stellen.
  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 12,80 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
    Wenn der einzutragende Halter einen Hauptwohnsitz in Deutschland besitzt, ist dieser Landkreis zuständig.
  • Für Firmen: Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • ggfs. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung (wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen)
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erfolgt mit einer IBAN und BIC Verbindung. Diese kann sowohl auf den Halter als auch auf einen Dritten laufen, oder falls keine Bankverbindung vorhanden ist, muss der Antragsteller beim Zollamt die personelle Steuerfestsetzung beantragen. Mit diesem Steuerbescheid kann dann eine Bareinzahlung beim Zollamt direkt vorgenommen werden. Dies ist bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichen vorzulegen. Eine Zulassung wird verweigert, sofern Rückstände bei der Kfz-Steuer bzw. offene Gebühren bei der Kfz-Zulassung bestehen.
  • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung (mindestens bis zum Ablauf der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens)

Werden benötigte Unterlagen elektronisch mitgeführt, so dass in der Zulassungsstelle vor der Bearbeitung noch ein Versand per E-Mail und ein Ausdruck erforderlich wird, erheben wir für den zusätzlichen Aufwand eine Gebühr von 12,80 € je angefangener Viertelstunde.

Je nach Einzelfall können sich die Zulassungsgebühren erhöhen. Die Gebühr für die KFZ-Schilder ist nicht in diesem Preis enthalten, sondern kann direkt beim Schilderhersteller erfragt werden.

Aussehen:

Schwarz eingerahmtes Schild mit schwarzen Buchstaben und Ziffern auf weißem Grund, roter Balken rechts mit Gültigkeitsdatum.

Hinweise:

  • Die Zulassung wird auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, maximal auf ein Jahr befristet, ausgestellt.
  • Das Fahrzeug ist steuerpflichtig, die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens darf erst erfolgen, wenn die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer in geeigneter Form (Bareinzahlungsbeleg) der Zulassungsbehörde nachgewiesen wurde.
  • Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Zulassung darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

Mehr Infos zum Ausfuhrkennzeichen hier

Rechtsgrundlage: