Kreisaufgaben

Landkreisverwaltung - Dienstleistungsunternehmen mit breitem Aufgabenspektrum!

Doppelfunktion:

Das Landratsamt ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, dementsprechend vielfältig sind die Aufgaben. Durch die Verwaltungsreform, die am 01. Januar 2005 in Kraft getreten ist und durch die zehn ehemals selbständige, staatliche untere Sonderbehörden eingegliedert wurden, hat sich die Palette der Aufgaben noch vergrößert.
Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag grundsätzlich keine Zuständigkeit, da diese gesetzlich dem Landrat zugewiesen sind. Beispiele für Aufgaben des Landratsamtes als Kreis- oder Staatsbehörde sind:

Staatsbehörde:

  • Amtsärztliche Gutachten
  • Baugenehmigungen
  • Eingliederungshilfen für Behinderte
  • Flurbereinigungsverfahren
  • Migration und Flüchtlinge
  • Forstaufsicht und -einrichtung
  • Führerscheine und Kfz-Zulassungen
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Landwirtschaftliche Strukturentwicklung und Ausgleichsleistungen
  • Lebensmittelüberwachung
  • Rechtsaufsicht über Gemeinden
  • Schwerbehindertenrecht
  • Umweltschutz
  • Vermessung und Bodenordnung 

Kreisbehörde:

  • Abfallwirtschaft
  • Jugendamt
  • Krankenhäuser
  • Kreisstraßen
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Sozialamt
  • Träger berufliche Schulen, Sonderschulen, Schulkindergärten

Möglichst viele öffentliche Aufgaben sollen in der Bundesrepublik Deutschland von den Gemeinden erfüllt werden. Typische Gemeindeaufgaben sind  z. B. Kindergärten, Wasser- und Abwasserbeseitigung oder die Bauleitplanung. Viele Aufgaben übersteigen jedoch Leistungsfähigkeit der Gemeinden, zum Beispiel wenn es um den Bau und die Unterhaltung von Krankenhäusern geht: Dann ist der Landkreis als nächstgrößere Einheit gefragt.

Öffentliches Dienstleistungsunternehmen:

Der Landkreis hat als öffentliches Dienstleistungsunternehmen eine breite Leistungs- und Produktpalette. Ständiges Ziel der Landkreisverwaltung ist es, diese Dienstleistungen kundenfreundlich und kostengünstig zu erbringen.

Wie funktioniert ein Landkreis?

Schaubild Landkreis
  • Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat
  • Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das wichtigste Organ (Hauptorgan). Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Wegen der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, in denen Themen vorberaten oder bei Zuständigkeit des Ausschusses auch entschieden werden.
  • Weiteres Verwaltungsorgan ist der Landrat. Er ist Vorsitzender des Kreistags und der Ausschüsse, hat aber kein Stimmrecht; er ist Leiter des Landratsamtes sowie gesetzlicher Vertreter des Landkreises.