Führerschein neu Ausstellen wegen Namensänderung, Auflagen oder akademischem Titel

Hat sich Ihr Name geändert (z.B. nach Heirat oder Scheidung) oder Ihnen wurde ein akademischer Titel verliehen (wie z.B. ein Doktortitel) oder Sie müssen eine Auflage ein-/austragen wie z.B. die Sehhilfe, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen.

Eine Pflicht zum Umtausch bei Namensänderung oder akademischer Titel besteht nicht. Behalten Sie Ihren alten Führerschein trotz Namensänderung oder Änderung des akademischen Titel, ist es wichtig, dass Sie bei einer Kontrolle ein Ausweispapier vorlegen können, aus welchem der Name oder akademischer Titel im Führerschein hervorgeht.

Antragsformular

Voraussetzungen

  • Bei Ihnen ist eine Namensänderung erfolgt oder Ihnen wurde ein akademischer Titel verliehen oder eine Auflage (z.B. Sehhilfe) hat sich geändert.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis.
  • Es liegt kein Fahrverbot von einer Bußgeldstelle gegen Sie vor.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Böblingen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie bisheriger Führerschein
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sog. Karteikartenabschrift), sofern der vorherige Führerschein nicht in Böblingen ausgestellt wurde
  • wenn der akademische Titel im Personaldokument noch nicht eingetragen ist, benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis über den Erwerb des akademischen Grades
  • aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr!
  • Antrag auf Namensänderung (PDF,912 KB)
  • Sonstige Nachweise bei Auflagenänderung z.B. Augenärztliche Bescheinigung

Bearbeitungsdauer

  • Etwa vier bis sechs Wochen.

Kosten

  • Umtausch Führerschein bei Datenänderung, wie z.B. Namensänderung oder akademischer Titel oder Änderung Auflage (bisher EU‐Kartenführerschein neues Format 2013)
    Kosten: 21,40 €
  • Führerschein: Zuschlag für Expressbestellung ( dies bezieht sich nur auf die Führerscheinbestellung, nicht auf die Bearbeitungszeit) 
    Kosten: 20,50 €
  • Umtausch Führerschein wegen Datenänderung, wie z.B. Namensänderung, akademischer Titel, Auflagenänderung in Kartenführerschein‐Format 2013 (bisher alter grauer, rosa oder EU‐Kartenführerschein, ausgestellt bis 18.1.2013)
    Kosten: 26,50 €
  • Direktversandt
    Kosten: 6,32 €

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühr bei der Antragstellung bezahlen müssen.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Antrag auf Erteilung
  • § 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Meldepflichten

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Führerscheinstelle
Parkstr. 16
71034 Böblingen

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag:          13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mittwoch:        13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag:    09:00 Uhr bis 10:30 Uhr

Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens

Buchstabe: J,S,V,X,A,Z
Frau Breitenfelder 
07031 663-3635
e.breitenfelder@lrabb.de

Buchstabe: D,M,F
Frau Bayrak
07031 663-1779
ay.bayrak@lrabb.de

Buchstabe: E,I,O,SCH,ST,U,Y
Frau Kühnle 
07031 663-5074
l.kuehnle@lrabb.de

Buchstabe: C,R,T
Frau Cafaro
07031 663-1798
a.cafaro@lrabb.de

Buchstabe: K,N,P,G
Frau Frau Maier 
07031 663-1767
j.maier@lrabb.de

Buchstabe: B,H,L,Q,W 
Herr Höpfer
07031 663-1099
m.hoepfer@lrabb.de