Soziales
Als Teil des Gesamtsystems öffentlicher Fürsorge und Förderung unterstützt das Amt für Soziales hilfebedürftige Menschen sowohl beratend als auch finanziell. Organisatorisch sind die Aufgaben auf sechs Sachgebiete verteilt:
- Soziale Hilfen nach Sozialgesetzbuch XII (wie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege)
- Hilfen für behinderte Menschen (Eingliederungshilfe)
- Sonderhilfen (wie Wohngeld, BAföG)
- Schuldnerberatung
- Betreuungsbehörde
- Sozialer Dienst
Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) werden im Landkreis durch die vier regionalen Jobcenter in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen erbracht.
In Sozialleistungsberichten (SLB) werden die Daten zur Entwicklung der wesentlichen sozialen Leistungen regelmäßig dargestellt. Der SLB soll den politischen Gremien und Entscheidungsträgern, aber auch den sozialen Diensten und allen Partnern einen Überblick geben.
Weitere Informationen
Links zu anderen Beratungsdiensten
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Böblingen
- BAföG
- Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt: www.thamar.de
- DRK Kreisverband Böblingen
- Eine Internetberatungsstelle für Jugendliche: www.dr-winter-team.de
- Fortis e.V.: www.fortis-ev.org
- Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation
- Gesundheits-Informations-Datenbank
- Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörige (IBB-Stelle)
- Patientenfürsprecherin
Bildungs- und Teilhabepaket
Informationen und Formulare zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.
Stiftungswegweiser
Was wäre unsere Gesellschaft ohne Stiftungen? Immer mehr Menschen, Unternehmen und Kommunen haben den Wert von Stiftungen erkannt. So gibt es im Kreis Böblingen ungefähr 50 Stiftungen, die sich für soziale Belange engagieren. Der Stiftungswegweiser bietet eine komprimierte Übersicht über die verschiedenen Stiftungen und deren Ziele. (Stiftungswegweiser) (485,7 KiB)
Die Tafelläden im Landkreis Böblingen
Die Tafelläden im Landkreis Böblingen unterstützen Menschen mit geringem Einkommen. Sie erhalten dort Lebensmittel zu stark reduzierten Preisen. Eine Übersicht und die Kontaktdaten der Tafelläden erhalten Sie hier (5,9 KiB).
Aktion "Stromspar-Check"
Im Rahmen dieser Aktion können einkommensschwache Haushalte kostenlos zu Fragen des Energiesparens beraten werden. Teilnahmeberechtigt an der Aktion sind alle Menschen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie bei stromspar-check.de.