Straßenbau und Radfahren

Warnlichter

Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen

Bahnbrücke in Bondorf wird in den Ferien saniert

Die Bahnbrücke an der Kreisstraße 1078 in Bondorf wird während der Sommerferien saniert. Aufgrund der Arbeiten ist sie vom 03. August bis 11. September 2026 gesperrt.

Die Sanierung der Brücke über die Bahntrasse wird zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Bereich der Laufflächen auf der Brücke (Brückenkappen) erforderlich und dient gleichzeitig auch dem Erhalt der Bausubstanz sowie der Verlängerung der Restnutzungsdauer des Bauwerks. Der Landkreis investiert hierbei rund 280.000 Euro.

Von Innerorts kommend, wird der Verkehr ab dem Wettekreisverkehr über die Seebronner Straße (L 1361) auf die Umfahrung (L1184) umgeleitet. Der Verkehr aus Mötzingen wird über die Ergenzinger Straße weiter auf die Bundesstraße 28 zurück auf die Umfahrung 1184 geleitet. Eine Umleitungsbeschilderung wird in dieser Zeit aktiviert.

Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.

Sperrung der K 1014 in Weil der Stadt Merklingen

Die Baumaßnahme wird federführend durch die Stadt Weil der Stadt ausgeführt. 

Baustelleninformationssystem Landkreis Böblingen

Bert


Projektinformationen und laufende Baumaßnahmen

Lückenschluss B 464/B 295

Runder Tisch zum Lückenschluss B 464/B 295 - Landrat Bernhard: „Es braucht den Lückenschluss bis 2030“

In den Gemeinderäten der umliegenden Kommunen und im Fachausschuss des Kreistags stand das Thema Lückenschluss B 464/B 295 zu Jahresbeginn auf den Tagesordnungen. Dabei zeigten die Diskussionen, dass es in der Kommunalpolitik unterschiedliche Erwartungen an das Projekt gibt. Landrat Roland Bernhard hatte deshalb die Beteiligten zu einem Runden Tisch eingeladen, um sich auf eine gemeinsame Haltung gegenüber dem Bund als Baulastträger der Bundesstraßen zu verständigen. Eine effiziente Verkehrsanbindung ist entscheidend für die Wirtschaft und die Bürger im Landkreis.

Am Dienstag (19.3.2024) trafen sich im Böblinger Landratsamt die Vertreter von Leonberg, Magstadt und Renningen sowie des Regierungspräsidiums (Klaus Brenner, Baubürgermeister Leonberg – Florian Glock, Bürgermeister Magstadt – Wolfgang Faißt, Bürgermeister Renningen, Stefan Heß, Abteilungspräsident Mobilität, Verkehr, Straßen beim Regierungspräsidium Stuttgart.) zum Austausch. Im Ergebnis waren sich alle einig. „Wir brauchen den Lückenschluss dringend,“ fasst Landrat Bernhard die Botschaft zusammen, „am besten muss die Maßnahme bis 2030 greifbar sein.“

Die Beteiligten fordern, dass die K 1008 in ihrer jetzigen straßenrechtlichen Funktion erhalten bleibt und mittels einer Brücke an die Magstadter Straße durchgebunden wird. Es besteht Konsens, dass der Landkreis als Träger der Kreisstraße einen Anspruch auf deren Erhaltung hat und die Finanzierung der Maßnahme nach Kreuzungsrecht erfolgt. Danach wird von einer Kostentragung durch den Bund ausgegangen.

Eine Realisierung der Südrandstraße soll bedingt durch derzeit fehlende Fördermittel und geschätzte Kosten von rund 8 Mio. € vom Lückenschluss entkoppelt, aber die Option für eine künftige Realisierung offengehalten werden.

Das Anliegen der Bauern, Lösungen für den landwirtschaftlichen Verkehr zu finden, wird geteilt und im Zuge der weiteren Planungen berücksichtigt.

Noch immer ist die B 295 mit der B 464 nur durch ein notdürftiges Provisorium aus zwei kleinen Kreisverkehren verbunden. Es entstand im Jahr 2013 aus den Überschussmassen des Neubaus der B 464 durch Initiative des Landkreis Böblingen in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart. Der dringend nötige Lückenschluss könne – so die Aussage des Landes - erst nach Fertigstellung des A81-Ausbaus begonnen werden.

Die beiden Bundesstraßen sind im Landkreis wichtige Verkehrsadern, die eine reibungslose Anbindung zur A81 und A8 ermöglichen. Ihre leistungsfähige Verknüpfung mit zukunftsorientiertem Ausbau des Lückenschlusses ist entscheidend, um sowohl die Wirtschaft als auch die Mobilität der Bürger zu fördern. Die K 1008 hat besonders im Hinblick auf die Verknüpfung von Warmbronn und Renningen eine wichtige Verbindungsfunktion im Landkreis. Dieser Funktion wird die K 1008 nach dem Ausbau des Lückenschlusses mitsamt Überführung der K 1008, durch direkte Fahrbeziehungen, noch besser gerecht. Die Leonberger Straße sowie die B 295 werden durch die direkte Anbindung an Renningen entlastet und eine neue Verknüpfung mit der B 464 über den Anschluss an die Warmbronner Straße ermöglicht.

Maßnahmen an den Kreisstraßen

  • K 1011 Leonberg Südrandstraße
  • K 1017 Rutesheim - Flacht (mit RW-Maßnahme) 
  • K 1062 Weil im Schönbuch –Kreisgrenze inkl. Hangsicherung
  • K 1080 OD Weil der Stadt
  • K 1025/K 1070 Oberjettingen
  • Brückensanierungen K 1078/ K 1060/ K 1077 
  • K 1031 Nebringen-Sindlingen (Ausbau) 

Radwege

  • K 1017 Rutesheim - Weissach 
  • K 1031 Nebringen - Sindlingen (im Zuge Straßenbaumaßnahme)
  • K 1077 Radschnellweg Ehningen 3. Bauabschnitt Waagstraße - Böblingen Straße

Maßnahmen der Radverkehrskonzeption (Kreisförderung nach Richtlinie Radverkehrsanlagen)

Planungsmaßnahmen an den Kreisstraßen

  • K 1063, Ausbau zwischen Aidlingen – Dätzingen und einfacher Ausbau zw. Lehenweiler und VKP K 1063/K 1003
  • K 1017, Sanierung zwischen OD Flacht bis Porscheanbindung Süd
  • K 1019, Sanierung zwischen Münklingen – Neuhausen (Enzkreis)
  • K 1020, Sanierung zwischen Münklingen – Möttlingen (Kreis Calw)
  • K 1037, Sanierung zwischen Tailfingen und Hailfingen

Planungsmaßnahmen an den Landes- und Bundesstraßen

  • B 14/K 1045 Umbau Knotenpunkte in Nufringen
  • B 14 Sanierung zw. Nufringen – VKP K 1079/A 81 AS- Gärtringen
  • L 1184 Radweg Nebringen – Herrenberg

Bekanntmachungen über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 21 UVwG i.V.m. § 5 UVPG

Derzeit keine offenen Verfahren 

Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung im Straßengrundstück oder einer sonstigen Inanspruchnahme von öffentlichen Straßengrundstücken

Bitte füllen Sie das Antragsformular (PDF,591 KB) vollständig aus und fügen Sie die geforderten Unterlagen bei.

Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum

Wenn Sie Plakate, Wahlwerbung oder Werbeständer im öffentlichen Verkehrsraum anbringen möchten, ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Wichtig: Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der beabsichtigten Plakatierung.
Das Landratsamt Böblingen ist grundsätzlich für Maßnahmen verantwortlich, die Verkehrsflächen oder die Verkehrssicherheit an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen betreffen.
Zuständigkeit der Gemeinde: Befindet sich die geplante Plakatierung auf Flächen im Eigentum der Gemeinde (z. B. Gehwege, Gemeindestraßen, Grünanlagen), obliegt die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis in der Regel der jeweiligen Gemeinde. Verläuft eine Kreis-, Landes- oder Bundesstraße durch eine geschlossene Ortschaft, ist ebenfalls die Gemeinde für die Plakatierung an dieser Straße zuständig.
Zuständigkeit des Landkreises: Das Landratsamt ist zuständig, sofern die Plakatierung auf der Verkehrsfläche von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen erfolgt und sich die betreffende Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. In diesem Fall ist eine Sondernutzungserlaubnis mit nachfolgendem Formular (PDF,176 KB) (per E-Mail an strassenbau@lrabb.de oder auf dem Postweg) zu beantragen.
 

Regionale Mobilitätsplattform

Die regionale Mobilitätsplattform (PDF,349 KB) ist neben den regionalen Mobilitätspunkten ein Leuchtturm-Projekt, für das der Verband Region Stuttgart sowie seine Kooperationspartner aus dem Landeswettbewerb RegioWIN eine EU-Förderung erhalten. 

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Straßenbau und Radfahren
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Wladimir Hahnstein

Leiter:
Wladimir Hahnstein,
07031 663-1145
strassenbau@lrabb.de

Andreas Lier

Straßenbetriebsdienst:
Straßenmeisterei Magstadt
Leiter: Andreas Lier
07031 663-2620

Straßenbetriebsdienst: 
Straßenmeisterei Herrenberg 
Leiter: Martin Mößler
07031 663-2688