Die jährliche Abrechnung der Abfallgebühren

Der Gebührenbescheid

Die Abfallgebühren werden für ein Grundstück festgesetzt. Den Gebührenbescheid erhält der Eigentümer des Grundstücks, bei Wohnanlagen die Hausverwaltung. Pro Grundstück wird nur ein Gebührenbescheid verschickt.

Gebührenbescheid für Privathaushalte und Wohnanlagen

Aktuelles Jahr

  • Die Grundgebühr je Wohneinheit für das laufende Jahr
  • Leerungsgebühr je Restmüllbehälter: 4 Mindestleerungen + Vorauszahlungen (entsprechend der Leerungen des Vorjahres)

    Optional:
    • Jahresleerungsgebühr Biotonne (unabhängig von der Anzahl der Leerungen)
    • Leerungsgebühr je Wertstoffbehälter: Vorauszahlungen (entsprechend der Leerungen des Vorjahres)

Vorjahr

  • Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Restmüllbehälter

    Optional:
    • Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Wertstofftonne

Gebührenbescheid für Gewerbe und Sonstige

Aktuelles Jahr

  • Die Grundgebühr je Nutzeinheit für das laufende Jahr
  • Leerungsgebühr je Restmüllbehälter: Vorauszahlungen entsprechend der Leerungen des Vorjahres

    Optional:
    • Jahresleerungsgebühr Biotonne (unabhängig von der Anzahl der Leerungen)
    • Leerungsgebühr je Wertstoffbehälter: Vorauszahlungen (entsprechend der Leerungen des Vorjahres)

Vorjahr

  • Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Restmüllbehälter

    Optional:
    • Abrechnung der tatsächlichen Leerungen je Wertstofftonne

Korrekturblatt für Änderungen

Dem Gebührenbescheid liegt ein Korrekturblatt (PDF, 245,2 KiB) bei. Mit diesem Blatt teilen Sie uns bei Bedarf folgende Änderungen mit:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Anzahl der Wohneinheiten (Privathaushalte)
  • Anzahl der Nutzeinheiten (Gewerbebetriebe)
  • Behälter

Bestellung, Rückgabe, Tausch

Abfallbehälter

Haben Sie auf Ihrem Grundstück zu wenige oder zu viele Abfallbehälter? Benötigen Sie eine neue Tonne, weil die alte einen Riss bekommen hat? Der Eigentümer oder Hausverwalter des Grundstücks kann Behälter bestellen, tauschen oder zurückgeben. Die Abfallbehälter werden grundstücksbezogen erfasst und sind Eigentum des Landkreises Böblingen.

Bestellung, Rückgabe, Tausch

Rechtliche Grundlagen für die Abfallentsorgung

Abfallwirtschaftssatzung

Die Abfallwirtschaftssatzung enthält die rechtlichen Grundlagen für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Böblingen. Neben den Abfallgebühren finden Sie hier beispielsweise die Begriffsbestimmungen zu den verschiedenen Abfallarten und Informationen zur richtigen Bereitstellung der Abfälle.