Wohnraumförderung
Das Land Baden-Württemberg bietet Familien mit Kindern beim Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum zinsverbilligte Darlehen an. Auch schwerbehinderte Menschen mit spezifischen Ansprüchen können eine Förderung erhalten.
Dabei werden sowohl Häuser als auch Eigentumswohnungen, Neubau bzw. Neuerwerb un der Erwerb von gebrauchten Immobilien gefördert.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen gewisse Förderkriterien eingehalten werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Einhaltung der Einkommensgrenze und der Wohnflächenobergrenze. Auch die Einhaltung bestimmter energetischer Anforderungen - abhängig von Neubau bzw. Gebrauchterwerb - wird vorausgesetzt. Die Höhe des Föderdarlehens ist abhängig von der Familiengröße un der Gebietskategorie.
Auch Wohneigentümergemeinschaften können zur energetischen Sanierung bzw. zum altergerechten Umbau zinsgünstige Förderdarlehen erhalten.
Mit dem Baubeginn bzw. dem Vertragsabschluss muss auf jeden Fall gewartet werden, bis der Antrag in das Programm aufgenommen ist.
Wir beraten Sie gerne und prüfen, welche Förderung für Sie in Betracht kommt. Zur Abdeckung der damit verbundenen Kosten erheben wir eine Beratungsgebühr von 38,- € pro Stunde. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt:
Frau Janotta
Tel: 07031 / 663 - 1515
Email: a.janotta@lrabb.de

