Versicherungswechsel

Bei einem Versicherungswechsel muss der Zulassungsbehörde unverzüglich eine 7-stellige eVB-Nummer von der neuen Versicherungsgesellschaft vorgelegt bzw. übersandt werden.

Sollte eine Anzeige über das Ende des Versicherungsschutzes der alten Versicherungsgesellschaft vor der Vorlage der neuen Bestätigung bei der Zulassungsbehörde eingehen, muss die Zulassungsbehörde unverzüglich eine kostenpflichtige Außerbetriebsetzung anweisen.

Der Versicherungswechsel ist gebührenfrei.