Verpflichtungserklärung für visumspflichtige Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland
Allgemeine Informationen
Die meisten deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Generalkonsulat) verlangen vor Erteilung eines Visums für Besuchsreisen die Vorlage einer Verpflichtungserklärung. Bei der Verpflichtungserklärung muss sich der/die Gastgeber/in bei der für seinen/ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde verpflichten, für den gesamten Lebensunterhalt des Gastes während dessen Aufenthalts in Deutschland einschließlich der Versorgung mit Wohnung und auch im eventuellen Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung muss schriftlich erfolgen und wird auf einem entsprechenden Antrag als fälschungssicheres, bundeseinheitliches Dokument ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Die Ausländerbehörde ist gehalten, eine Bonitätsprüfung des/der Gastgebers/in durchzuführen und dies auf dem Vordruck zu vermerken. Für diese Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit benötigt die Ausländerbehörde entsprechende Nachweise. Der/Die Gastgeber/in hat zur Überprüfung der Bonität hierzu insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- einen gültigen Pass
- Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit (letzten 2 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen o. ä.)
- bei Selbständigen der Steuerbescheid oder eine Bescheinigung des Steuerberaters
- andere Einkommensnachweise (letzten 2 Rentenbescheinigungen o. ä.)
Für den Antrag auf eine Verpflichtungserklärung muss der/die Gastgeber/in seine/ihre Personalien und die Personalien des Gastes und dessen Passnummer und Heimatanschrift in das Antragsformular eintragen. Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder nicht in die Verpflichtungserklärung der Eltern mit aufgenommen werden können.
Wir empfehlen vor Beantragung des Visums sich mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob dort ein Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung für den Gast mit vorgelegt werden muss. Der/ die Gastgeber/in kann auch eine Krankenversicherung in Deutschland für den Gast abschließen.
Weitere Hinweise
Das Original der Verpflichtungserklärung wird dem/der Gastgeber/in nach Ausfertigung ausgehändigt. Diese Erklärung muss an den Gast weitergeleitet werden, da diese im Rahmen des Visumverfahrens bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorzulegen ist. Da die Unterschrift des/der Gastgeber/in beglaubigt werden muss, ist das persönliche Erscheinen des/der Gastgebers/in bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Die Annahme einer Verpflichtungserklärung begründet kein Anspruch auf Erteilung eines Visums!
Gebühren
Für die Anerkennung einer Verpflichtungserklärung 25,00 Euro

