Leistungen zur Sicherung des Unterhalts
Für freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Angehörigen
Die allgemeine Wehrpflicht wurde zum 1.7.2011 ausgesetzt. Gleichzeitig wurde ein neuer freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Nun haben junge Männer und Frauen die Möglichkeit, anstelle des früheren Pflichtdienstes freiwillig Wehrdienst zu leisten. Die ersten 6 Monate sind Probezeit, anschließend kann freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst bis zu 17 Monaten abgeleistet werden.
Die Teilnahme an Wehrübungen und an besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr zählen ebenfalls zum freiwilligen Wehrdienst.
Freiwillig Wehrdienstleistende können für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) beantragen. Die Leistungen zur Unterhaltssicherung werden nur auf Antrag gewährt.
Folgende Leistungen sind möglich:
- Mietbeihilfe
- Erstattung von Versicherungsbeiträgen
- Leistungen für die Ehefrau/den Ehemann und die ehelichen Kinder
- Leistungen für nichteheliche Kinder
- Leistungen zum Unterhalt an die Eltern
- Ersatz der Aufwendungen für den Bau oder Kauf von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- Leistungen bei Darlehensverpflichtungen (Kreditbeihilfe)
- Wirtschaftsbeihilfe für Selbständige
- Leistungen für Wehrübende
Nähere Auskünfte zu den Leistungen und Antragsformulare erhalten Sie beim
Landratsamt Böblingen
Unterhaltssicherungsbehörde
Parkstr. 16
71034 Böblingen
Ansprechpartnerinnen:
Buchstabenbereich A – K: Frau Schmucker,
Telefon: 07031 / 663-1314, E-Mail: m.schmucker@lrabb.de
Buchstabenbereich L – Z: Frau Glaser-Stoll,
Telefon: 07031 / 663-1410, E-Mail: a.glaser-stoll@lrabb.de
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.mil.bundeswehr-karriere.de.
Zusätzliche Hinweise zum Bundesfreiwilligendienst
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.7.2011 endete auch der Zivildienst für Wehrpflichtige, die von ihrem Recht auf Verweigerung des Wehrdienstes Gebrauch gemacht hatten. Menschen jeden Alters, die für die Gemeinschaft aktiv sein wollen, haben seit 1.7.2011 die Möglichkeit, sich im neuen Bundesfreiwilligendienst zu engagieren.
Informationen finden Sie im Internet unter: www.bundesfreiwilligendienst.de.

