Umweltzonen und Fahrverbote
Im Landkreis Böblingen sind die Städte Leonberg (seit 01.03.2008) und Herrenberg (seit 01.01.2009) Umweltzone. Information zur Umweltzone finden Sie auch hier.
Zur Verbesserung der Luftqualität hat das Regierungspräsidium Stuttgart unter Beteiligung der Städte Leonberg und Herrenberg, sowie der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf Grundlage der Grenzwerte der 22. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung für Leonberg und Herrenberg einen Luftreinhalte- und Aktionsplan erarbeitet, der Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vorsieht.
- Luftreinhalte- und Aktionsplan Leonberg
- Luftreinhalte- und Aktionsplan Herrenberg
- Allgemeinverfügung (5,9 KiB) zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzonen Herrenberg und Leonberg
In Leonberg ist das Stadtgebiet ohne die südlich der Autobahn gelegenen Ortsteile Warmbronn und Silberberg Umweltzone. Nicht erfasst sind ferner die Autobahnen A8 und A81 sowie die Südrandstraße parallel zur A8. In Herrenberg ist das Kernstadtgebiet Umweltzone, ohne die Teilorte. Auch die im Bau befindliche Nordumfahrung ist von der Umweltzone ausgenommen.
Ansprechpartner bei der Unteren Immissionsschutzbehörde
Für generelle Fragen bezüglich Ausnahmegenehmigungen stehen wir Ihnen unter dem Feinstaub-Infotelefon 07031 / 663 - 2100 zu folgenden Zeiten gerne zur Verfügung:
Montag - Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag - Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Vor einer Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bitten wir Sie zunächst zu prüfen, ob für Ihr Fahrzeug die Zuteilung einer Plakette möglich ist, bzw. Sie oder Ihr Fahrzeug von der Kennzeichnungspflicht befreit sind oder generelle Ausnahmen auf Sie zutreffen. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch die Ablehnung eines Antrages gebührenpflichtig ist.
Formulare
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung (19,8 KiB)
- Allgemeinverfügung (5,9 KiB)
- Merkblatt für Halter von Wohnmobilen (18,4 KiB)


