Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete im Außenbereich sind kraft Gesetzes:
- Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern,
- Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis überschwemmt werden oder durchflossen werden und
- Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhalt beansprucht werden.
Die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche sowie die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von Bauten und sonstigen Anlagen bedarf in Überschwemmungsgebieten der wasserrechtlichen Erlaubnis.

