Tierseuchenbekämpfung / Reiseverkehr mit Tieren / Tierkörperbeseitigung

Die Tierseuchenbekämpfung zielt darauf ab, das Auftreten und die Verbreitung von Tierseuchen, gegen die sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die ihn in seiner Existenz bedrohen, zu verhindern. Außerdem dient sie dem Schutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können.

Hauptaufgaben sind:

  • Registrierung von Tierhaltungen
  • Überwachung von Tierhaltungen in tierseuchenrechtlicher Hinsicht (z.B. Kontrolle der Kennzeichnung von Rindern, Kontrolle von schweinehaltenden Betrieben)
  • Koordination und Überwachung von speziellen Programmen im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung
  • Überwachung des Tierverkehr und des Tierhandels sowie von Kleintierveranstaltungen
  • Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen bei akuter Seuchengefahr
  • Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Reiseverkehr 
  • Genehmigungen für Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen
  • Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtabfällen

Tiere im Reiseverkehr

In einigen Ländern wird bei der Einreise von Haustieren ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses wird vom Amtstierarzt im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 07031-6631468) ausgestellt. Bevor Sie zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses in das Amt kommen beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Sind im Impfpass des Tieres alle erforderlichen Impfungen eingetragen worden und entsprechen die Impftermine den Einreisebestimmungen?
  • Falls Impfungen fehlen, wenden Sie sich bitte an einen praktischen Tierarzt.
  • Bringen Sie zum Untersuchungstermin Ihren Hund bzw. Ihre Katze sowie den Impfausweis und eventuelle andere länderabhängige Bescheinigungen mit.

Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Informationen und Formulare zum Thema Tierseuchenbekämpfung