Tierschutz
Im Bereich Tierschutz ist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz u.a. zuständig für:
- Erlaubniserteilung für:
- Betrieb eines Tierheimes
- Gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren
- Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
- Gewerbsmäßiger Reit- oder Fahrbetriebe
- Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren
- Gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Einrichtung eines Zoologischen Gartens bzw. Streichelzoos
- Ausbildung von Hunden für Schutzzwecke für Dritte
- Durchführung von Tierbörsen
- Gewerbliche Tiertransporte
- Schlachten von Tieren
- Überwachung dieser erlaubnispflichtigen Betriebe
- Überwachung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen
- Tierschutz beim Tiertransport
- Erteilung von Sachkundebescheinigungen beim Tiertransport
- Tierschutz beim Schlachten
- Stellungnahmen bei Stallbaugesuchen
- Beratung bei Fragen zu tierschutzgerechter Tierhaltung
Informationen und Formulare zum Thema Tierschutz
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (451,3 KiB)
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises nach Tierschutztransportverordnung (19,7 KiB)
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer nach Art. 10 der VO (EG) 1/2005 (453,2 KiB)
- Merkblatt über das Halten von Hunden im Freien (57,5 KiB)
- Merkblatt zur Kaninchenhaltung (158,1 KiB)

