Schadstoffklassifizierung

Umweltzone

Ab 01.03.2008 müssen sämtliche Fahrzeuge, welche die Umweltzone Leonberg befahren wollen (Einfahrt/Ausfahrt/Durchfahrt) mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sein. Dies gilt ab 01.01.2009 auch für die Umweltzone Herrenberg. In welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug fällt und ob oder welche Plakette zugeteilt werden kann, erfahren Sie auf der Seite der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Böblingen.
 Fahrverbote betreffen ab dem 01.03.2008 Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, also ohne Plakette. Sie dürfen in der Umweltzone nur noch ausnahmsweise fahren. Wenige Ausnahmen sind geregelt in der generell geltenden Allgemeinverfügung (5,9 KiB) des Landratsamtes Böblingen. Sonstige Ausnahmegenehmigungen müssen im Einzelfall durch die untere Immissionsschutzbehörde erteilt werden. Ab 2010 gelten nur noch wenige generelle Ausnahmen durch Allgemeinverfügung (5,9 KiB).

Ab 01.01.2012 folgt die 2. Stufe der Feinstaub-Fahrverbote, mit der auch die Fahrzeuge aus der Schadstoffgruppe 2 der Kennzeichnungsverordnung (rote Plakette) zusätzlich nicht mehr in den Umweltzonen fahren dürfen.

Ab 01.01.2013 sind auch Fahrten mit Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 der Kennzeichnungsverordnung (gelbe Plakette) in die Umweltzonen in Baden-Württemberg verboten.

Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Umweltzonen in Baden-Württemberg, in denen die bisherigen Fahrverbote zur Minderung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung nicht ausreichen, abweichende Regelungen durch eine Änderung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes getroffen werden.

Dies gilt voraussichtlich ab Mitte 2010 für die Umweltzone der Stadt Stuttgart.