Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer

  • gewerbsmäßig
  • ohne vorhergehende Bestellung
  • außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
  • selbständig oder unselbständig in eigener Person, Waren feilbietet, Bestellungen annimmt oder Waren ankauft, Leistungen anbietet oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Für die Ausübung des Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte nötig. Für manche Tätigkeiten wird keine Reisegewerbekarte benötigt; andere Tätigkeiten sind im Reisegewerbe verboten. Diesbezügliche Anfragen richten Sie bitte an den unten genannten Ansprechpartner. Das Landratsamt ist bezüglich der Erteilung von Reisegewerbekarten für alle Gemeinden und Städte im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, zuständig.

Ihr Ansprechpartner:

Konrad Schlosser
Tel: 07031 / 663 - 1340
Fax: 07031 / 663 - 1151
E-Mail: k.schlosser@lrabb.de

Antragsverfahren und Gebühren

Antragsformulare sind bei den Städten und Gemeinden, sowie beim Landratsamt Böblingen erhältlich. Antragsteller können nur natürliche Personen sein. Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller/in die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Dieser stehen beispielsweise entgegen:

  • strafbare Handlungen,
  • Nichterfüllung steuerlicher Pflichten,
  • wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit (z. B. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung)

Solche Gründe können auch zum Widerruf einer bereits erteilten Reisegewerbekarte führen.

Verfahren:

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen.

  • aktuelles Passbild
  • Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (ebenfalls beim Einwohnermeldeamt)
  • Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim Finanzamt)
  • beim Anbieten von Lebensmitteln zusätzlich eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Landratsamt holt des Weiteren noch Stellungnahmen der Wohnsitzgemeinde, der Polizeidirektion, des Amtsgerichts (Schuldnerverzeichnis), ggf. des Ausländeramts und, soweit erforderlich, von weiteren Behörden ein.

Wichtigste Gebührensätze:

Art der Leistung
Höhe der Gebühr
Unbefristete Reisegewerbekarte
300,- €
1 Jahr befristet
70,- €
2 Jahre befristet
120,- €
3 Jahre befristet
170,-€
Erweiterung der Reisegewerbekarte
50,- €
Zweitausfertigung
100,- €
Antragsrücknahme
mindestens 50,- €
Antragsablehnung
50,- € bis 500,- €