Punkteregelung
Im Verkehrszentralregister erfasste Straftaten werden mit 5 - 7 Punkten, Ordnungswidrigkeiten mit 1 - 4 Punkten bewertet.
Punktebewertung |
Maßnahmen |
|---|---|
8 - 13 Punkte |
Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar |
14 - 17 Punkte |
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (falls nicht in den letzten 5 Jahren erfolgt) und Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
14 - 17 Punkte plus Aufbauseminar |
Erneute schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
18 und mehr Punkte |
Entzug der Fahrerlaubnis |
Punkteabzug
Abzug bis zu 4 Punkten |
Freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand bis 8 Punkte |
Abzug von 2 Punkten |
Freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand von 9 - 13 Punkte |
kein Abzug |
Wenn die Teilnahme angeordnet war |
Abzug von 2 Punkten |
Freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bei 14 - 17 Punkten |
Auskunft über den eigenen Punktestand kann jeder unentgeltlich erhalten. Einen entsprechenden Antrag richten Sie unter Angabe der vollständigen Personendaten und Anschrift sowie mit einem Identitätsnachweis an:
Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Verkehrszentralregister
24932 Flensburg
Weitere Informationen erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt. Zusätzliche Hinweise finden Sie hier
Ihr Ansprechpartner:
Frau Kiermasch
Tel: 07031 / 663 - 1559
E-Mail: h.kiermasch@lrabb.de

