Punkteregelung

Im Verkehrszentralregister erfasste Straftaten werden mit 5 - 7 Punkten, Ordnungswidrigkeiten mit 1 - 4 Punkten bewertet.

Punktebewertung
Maßnahmen
8 - 13 Punkte
Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar
14 - 17 Punkte
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (falls nicht in den letzten 5 Jahren erfolgt) und Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
14 - 17 Punkte plus Aufbauseminar
Erneute schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
18 und mehr Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis

Punkteabzug

Abzug bis zu 4 Punkten
Freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand bis 8 Punkte
Abzug von 2 Punkten
Freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand von 9 - 13 Punkte
kein Abzug
Wenn die Teilnahme angeordnet war
Abzug von 2 Punkten
Freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bei 14 - 17 Punkten

Auskunft über den eigenen Punktestand kann jeder unentgeltlich erhalten. Einen entsprechenden Antrag richten Sie unter Angabe der vollständigen Personendaten und Anschrift sowie mit einem Identitätsnachweis an:

 Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Verkehrszentralregister
24932 Flensburg

Weitere Informationen erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt. Zusätzliche Hinweise finden Sie hier

Ihr Ansprechpartner:

Frau Kiermasch
Tel: 07031 / 663 - 1559
E-Mail: h.kiermasch@lrabb.de