Öffentliche Ordnung

Dem Instrumentarium der Gefahrenabwehr kommt in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung zu, sei es im Polizeirecht, Ausländer- oder Gewerberecht.

Aufgabe der Ordnungsbehörden ist es, den Schutz allgemein anerkannter Rechtsgüter, wie beispielsweise Leben und Gesundheit, aber auch materielle Interessen, in den vom Gesetzgeber vorgesehenen Fällen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Angestrebt wird dabei - trotz des Eingriffs in die Rechte Einzelner - ein von gegenseitiger Akzeptanz geprägtes Verhältnis. Letztlich wird dadurch den Belangen der Gesamtbevölkerung Rechnung getragen.

In nebenstehendem Verzeichnis finden Sie die verschiedenen Aufgabengebiete, die wir für Sie wahrnehmen.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter Zentr. Posteing. Amt 33 Ordnung