Oberirdische Gewässer

  • Wasserentnahme
    Der Gemeingebrauch an oberirdischen Fließgewässern wird im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm unterhalb des Schwippezuflusses, für die Monate Juni bis September derart eingeschränkt, dass nur noch an gemeindeeigenen Entnahmeanlagen Wasser entnommen werden darf. (aus der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Böblingen vom 29.04.1993) Weitere Informationen zur Wasserentnahme
          
  • Überschwemmungsgebiete und Hochwasser
    Auch wenn der Landkreis Böblingen von keinem Strom durchflossen wird, besteht an seinen Gewässern Hochwassergefahr. Der Siedlungsdruck bewirkte, dass sich ein hohes Schadenspotential in vielen hochwassergefährdeten Gebieten akkumuliert hat. Mit Rechtsverordnung sind in der Vergangenheit einige gefährdete Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt worden. Nach den Hochwasserereignissen der letzten Jahre mit zum Teil sehr hohen Schäden werden jetzt kraft Gesetzes Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf.
              
HochwasserEhn41
Hochwasser, Würm, Ehningen, 1990
HochwasserweilderS41
Hochwasser, Würm, Weil der Stadt-Hausen 1966

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EU-Wasserrahmenrichtlinie

Wasser ist das wertvollste Naturgut und Lebensmittel Nr. 1. Deshalb gibt es keine wichtigere Aufgabe als den Schutz unseres Wassers sicherzustellen durch eine nachhaltige Wasserwirtschaft. Für die Fließgewässer ist eine solche Vorsorge am effektivsten über die Bewirtschaftung der gesamten Einzugsgebiete zu leisten, unabhängig von allen politischen Grenzen. Genau diese übergreifende Zusammenarbeit ist einer der wesentlichen Punkte der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU aus dem Jahre 2000.
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