Die Niederlassungserlaubnis
- Allgemeine Informationen
- Erteilungsvoraussetzungen
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum für alle Familienangehörigen
- Niederlassungserlaubnis für besondere Personengruppen
- Onlineformular
- Sonstige Unterlagen die der Ausländerstelle vorgelegt werden müssen
- Gebühren
1. Allgemeine Informationen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung nach dem bis 31.12.2004 geltendem Recht. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf grundsätzlich nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
2. Erteilungsvoraussetzungen
- 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre als Familienangehöriger eines/r Deutschen),
- gesicherter Lebensunterhalt,
- es wurden mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen,
- in den letzen drei Jahren keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen,
- Beschäftigungserlaubnis (sofern Sie Arbeitnehmer sind),
- Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnis,
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik
- ausreichend Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen
Die letzten zwei Punkte sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Näheres unter Integration.
3. Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie
bei Arbeitnehmern
- Einkommensnachweise (Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei – bzw. sechs – Monate, wenn vorher ALG II bezogen wurde), wenn vorhanden auch vom Ehegatten
- Arbeitsvertrag, wenn vorhanden auch vom Ehegatten
- aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, wenn vorhanden auch vom Ehegatten
bei Selbstständigen / Freiberuflichen
- Nachweise über Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid und die Bestätigung des Nettoeinkommens der letzten drei – bzw. sechs – Monate, wenn vorher ALG II bezogen wurde, durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeschein (soweit erforderlich)
4. Nachweise über ausreichenden Wohnraum für alle Familienangehörigen
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über die monatlichen Kosten der Miet- oder Eigentumswohnung
5. Niederlassungserlaubnis für besondere Personengruppen
Sollten Sie zu folgenden Personengruppen gehören, informieren Sie sich bitte bei unseren Mitarbeitern:
- Hochqualifizierte Arbeitnehmer (Wissenschaftler, Spezialisten, leitende Angestellte)
- nachgezogene oder in Deutschland geborene Kinder
- Asylberechtigte und Personen die sich aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufhalten
6. Onlineformular:
7. Sonstige Unterlagen, die der Ausländerstelle vorgelegt werden müssen
- Gültiger Pass
- 1 biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel)
Beachten Sie bitte, dass weitere Unterlagen erforderlich sein können. Unsere Mitarbeiter werden Sie bei Vereinbarung eines Vorsprachetermins ggf. darauf hinweisen.
8. Gebühren
- Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 200,00 Euro
- Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit 150,00 Euro
- Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 85,00 Euro

