Nahverkehrsplan und Linienbündelungskonzept
Nahverkehrsplan
Der Landkreis Böblingen ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und hat im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zur Sicherung und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufgestellt. Der Nahverkehrsplan stellt die öffentlichen Verkehrsinteressen und Bedürfnisse dar und bildet den Rahmen für die künftige Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis.
Die 1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2000 wurde vom Kreistag in der Sitzung am 20.07.2009 beschlossen. Mit der Fortschreibung gilt es vorrangig in den kommenden Jahren das bestehende gute Verkehrsangebot im Landkreis Böblingen zu erhalten und maßvoll weiterzuentwickeln.
Vor dem Hintergrund der finanziellen und demographischen Entwicklung wird künftig zu prüfen sein, ob zur Schließung noch bestehender Angebotslücken oder zur Abdeckung neu entstehender Anforderungen vorhandene Verkehrsleistungen umgeschichtet oder ggf. auch kostengünstige flexible Bedienungsformen eingesetzt werden können.
Den Textteil des Nahverkehrsplans (602,6 KiB) können Sie hier herunterladen. Den Anlagenteil mit Grafiken können Sie gerne als CD bei uns anfordern. Ihr Ansprechpartner: Herr Heymann, e.heymann@lrabb.de, Tel: 07031 / 663 - 1970.
Linienbündelungskonzept
Das Linienbündelungskonzept wurde als Bestandteil des Nahverkehrsplans erarbeitet. Es wurde am 21.12.2009 vom Kreistag beschlossen.
Die Linienbündelung ist ein planerisches Werkzeug, mit dem der Landkreis Böblingen als zuständiger Aufgabenträger das überörtliche Angebot im öffentlichen Personennahverkehr in der Zukunft gestalten kann. Durch die 12 Linienbündel wird die Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten der bisher zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufenden Einzellinien erreicht.
Den Textteil des Linienbündelungskonzepts (886,9 KiB) können Sie hier herunterladen. Den Anlagenteil mit Grafiken können Sie gerne als CD bei uns anfordern. Ihr Ansprechpartner: Herr Heymann, e.heymann@lrabb.de, Tel: 07031 / 663 - 1970.

