Erteilung von Maklererlaubnissen (§ 34c Gewerbeordnung)
Es handelt sich um eine Erlaubnis für Immobilienmakler, Finanzdienstleister, Bauträger und Baubetreuer.
Unter die Erlaubnispflicht fällt, wer gewerbsmäßig
Den Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke,
- grundstücksgleiche Rechte,
- gewerbliche Räume,
- Wohnräume,
- Darlehen (nicht Bauspardarlehen),
vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
Den Abschluss von Verträgen über den Erwerb von
- Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft,
- ausländischen Investmentanteilen,
- sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
- öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft
vermitteln oder Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG betreiben,
Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.
Das Landratsamt ist bezüglich der Erteilung der Erlaubnis für den gesamten Landkreis Böblingen zuständig. Antragsformulare (18,9 KiB) gibt es bei den Städten und Gemeinden, sowie beim Landratsamt selbst.
Ihr Ansprechpartner:
Konrad Schlosser
Tel: 07031 / 663 - 1340
Fax: 07031 / 663 - 1151
E-Mail: k.schlosser@lrabb.de

