Märkte, Messen und Ausstellungen
Auf Antrag können Märkte, Messen und Ausstellungen, (auch Leistungsschauen), festgesetzt werden. Die Festsetzung hat das sog. "Marktprivileg" zur Folge - die Miterteilung der feiertagsrechtlichen Befreiung (für Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen), den Wegfall der Ladenschlusszeiten sowie die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich zunächst nicht gestattet. Mögliche Ausnahmen sind beispielsweise die Verknüpfungen mit einem wichtigen örtlichen Ereignis (z. B. Gemeindefest). Das Landratsamt ist mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen für sämtliche Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen zuständig. Verkaufsoffene Sonntage werden von den Städten und Gemeinden selbst festgelegt.
Verfahren:
Ein formlos zu stellender Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Ort (mit Angabe der Marktfläche in qm)
- Daten, Öffnungszeiten
- Gegenstand
- Name des Verantwortlichen
- Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
Ihre Ansprechparterin:
Gabi Kienzle
Tel: 07031 / 663 - 13 41
Fax: 07031 / 663 - 11 51
E-Mail: g.kienzle@lrabb.de

